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Hinweise zu den Erhebungsunterlagen

Wir stellen den in die Befragung einbezogenen Betrieben die Erhebungsunterlagen hier zum Download bereit.

Die mit diesem Erhebungsbogen eingehenden Meldungen können von uns nur weiterverarbeitet werden, wenn die individuelle Identnummer des Betriebes und das Berichtsquartal in den Erhebungsbogen eingetragen wurden.

Als schnelle, kostengünstige und sichere Alternative besteht die Möglichkeit, die Daten direkt per Online-Fragebogen IDEV an das Statistikamt zu melden.

Allgemeine Informationen

Die Vierteljährliche Verdiensterhebung (VVE) ist eine bundesweite Stichprobenerhebung. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Abbildung der kurzfristigen Entwicklung der durchschnittlichen Bruttostundenverdienste und Bruttomonatsverdienste von vollzeit- und teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern im Produzierenden Gewerbe und im Dienstleistungsbereich. Die Darstellung von Ergebnissen nach Geschlecht und Leistungsgruppen (Gruppen von Arbeitnehmern ähnlicher Qualifikation) bildet dabei einen besonderen Schwerpunkt. Für geringfügig Beschäftigte können Bruttomonatsverdienste nachgewiesen werden.

In die VVE einbezogen werden grundsätzlich Betriebe mit 10 und mehr Arbeitnehmern zum Zeitpunkt der Stichprobenziehung. In einzelnen, überwiegend von kleineren Betrieben geprägten Wirtschaftsbereichen werden Betriebe mit 5 und mehr Arbeitnehmern befragt. Die Merkmale für den Wirtschaftsabschnitt „Erziehung und Unterricht“ werden nicht erhoben, sondern aus der Personalstandstatistik gewonnen.

Die beteiligten Betriebe werden schriftlich um Abgabe ihrer Daten gebeten und erhalten zur Identifizierung eine neunstellige individuelle Identnummer.

Ergebnisse für Hamburg und Schleswig-Holstein werden vierteljährlich veröffentlicht.

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Auskünfte

Weitere Informationen zur VVE in Hamburg und Schleswig-Holstein erteilt das
Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Tel: 040-428 31-1605, -1611 und -1787
E-Mail: Verdienste[at]statistik-nord[dot]de

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Download

21.03.13

Erhebungsbogen VVE

21.03.13

Erläuterungen zum Fragebogen

26.03.12

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz einschließlich der Definition der Leistungsgruppen

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