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Konjunkturerhebungen in Dienstleistungsbereichen

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Ab der Meldung zum zweiten Quartal 2010 stellen wir den in die Befragung einbezogenen Unternehmen die Erhebungsunterlagen zum Download im Internet bereit.
Die mit diesen Erhebungsbogen eingehenden Meldungen können von uns nur weiterverarbeitet werden, wenn die individuelle Identnummer des Unternehmens und das Berichtsquartal in den Erhebungsbogen eingetragen wurde.

Als schnelle, kostengünstige und sichere Alternative besteht die Möglichkeit, die Daten direkt per Online-Fragebogen (IDEV) an das Statistikamt zu melden.

Allgemeine Informationen

Der gesetzliche Auftrag

Die vierteljährliche Konjunkturerhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen (KiD) dient der Erlangung einer Datengrundlage für die Konjunkturbeobachtung im Dienstleistungsbereich. Sie wird seit dem ersten Quartal 2003 bei Dienstleistungsunternehmen und bei Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit durchgeführt. Die Erhebung betrifft nur ausgewählte Wirtschaftsbereiche.

Wirtschaftlicher Schwerpunkt

Der wirtschaftliche Schwerpunkt der Unternehmen ergibt sich aus der Tätigkeit, die den größten Beitrag zum Umsatz leistet.

Mit der Anleitung zur Bestimmung des wirtschaftlichen Schwerpunkts können die in die Befragung einbezogenen Unternehmen den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in einem dieser Dienstleistungsbereiche ermitteln.

Welche Unternehmen melden zur KiD?

Seit dem 2. Quartal 2007 werden nur Unternehmen und Einrichtungen befragt, die bei der Zusammenstellung des Berichtskreises für diese Erhebung mindestens 250 Beschäftigte hatten oder über einen Jahresumsatz von mindestens 15 Millionen Euro verfügten. Die Angaben der kleineren, nicht befragten Unternehmen werden aus Verwaltungsdaten der Steuer- und Arbeitsverwaltung gewonnen.

Welche Angaben werden erfasst?

Erfasst werden neben der hauptsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmens die Merkmale Umsatz und Anzahl der Beschäftigten, bei Unternehmen mit Niederlassungen in mehreren Bundesländern zusätzlich untergliedert nach den einzelnen Ländern.

Die beteiligten Unternehmen und Einrichtungen werden schriftlich um Abgabe ihrer Daten gebeten und erhalten zur Identifikation eine neunstellige individuelle Identnummer.  

Informationen zur statistischen Geheimhaltung können der Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz entnommen werden.

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Auskünfte

Weitere Informationen zur KiD in Hamburg und Schleswig-Holstein erteilt das
Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Tel: 040-428 31-1809 und 040-428 31-1702
E-Mail: Dienstleistungen[at]statistik-nord[dot]de

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Download

Erhebungsbogen KiD

11.05.10

Erläuterungen zum Fragebogen

11.05.10

Unterrichtung nach § 17 Bundesstatistikgesetz

11.05.10

Anleitung zur Bestimmung des wirtschaftlichen Schwerpunkts

11.05.10

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