Landwirtschaftszählungen liefern ca. alle 10 Jahre eine umfassende und aktuelle Situationsaufnahme in der Landwirtschaft, sowohl auf Kreis- und Gemeindeebene als auch für die Länder und das Bundesgebiet insgesamt. Regelmäßige Zählungen in der Landwirtschaft sind unerlässlich, um:
Alle Angaben sollen letztlich einen Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen in Politik und Öffentlichkeit leisten.
Es werden verschiedene Fragen im Hinblick auf die wirtschaftliche Situation in der Landwirtschaft sowie den Pflanzenanbau und die Viehhaltung gestellt.
Zusätzlich sind erstmals Fragen zu Bewirtschaftungs- und Produktionsmethoden enthalten, um die Auswirkung der landwirtschaftlichen Praxis auf die Umwelt konkreter und präziser als bisher beurteilen zu können.
Zur Entlastung der befragten Landwirte werden soweit wie möglich Verwaltungsdaten genutzt (wie z. B. Rinderdaten aus dem HIT, Flächenangaben aus InVeKoS oder Investitionsförderhilfen aus der Agrarverwaltung).
Die Landwirtschaftszählung findet im Frühjahr 2010 statt,
bei Betrieben mit Beregnung bzw. Bewässerung erfolgt ab Mai eine kurze, ergänzende Befragung.
Auskunftspflichtig sind alle landwirtschaftlichen Betriebe mit einer Mindestfläche von fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche (LF). Betriebe, die weniger als fünf Hektar LF bewirtschaften, aber mindestens eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen, sind ebenfalls zur Auskunft verpflichtet:
Viehbestände von
Anbau von
Die Erhebung wird in Hamburg und Schleswig-Holstein vom Statistikamt Nord durchgeführt. In Schleswig-Holstein geschieht dies über die Gemeinden bzw. Ämter mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten, in Hamburg auf dem Postweg mit telefonischer Unterstützung durch das Statistikamt Nord.
Die Landwirtschaftszählung findet in Deutschland auf Grundlage des Agrarstatistikgesetzes statt, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf Basis der EG-Verordnung Nr. 1166/2008 und weltweit durch die Agrarzensen, die von der Organisation für Ernährung und Landwirtschaft der Vereinten Nationen (FAO) vereinbart wurden.
Die Daten werden vertraulich behandelt: Alle erhobenen Einzelangaben unterliegen dem Statistikgeheimnis und dürfen grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht an die Finanzverwaltung oder an die Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren.
Weitere Informationen zur Landwirtschaftszählung 2010 in Schleswig-Holstein und Hamburg erteilt das
Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Fröbelstr. 15-17
24113 Kiel
Tel: 0431 6895-9306 und 0431 6895-9129
Fax: 0431 6895-9498
E-Mail: ase.agra[at]statistik-nord[dot]de
Faltblatt
01.11.09
24.02.10
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