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Statistik über ambulante Pflegeeinrichtungen (Pflegedienste) und stationäre Pflegeeinrichtungen (Pflegeheime)

Allgemeine Informationen

Warum wird eine Pflegestatistik durchgeführt?

Die Erhebung über Pflegedienste und Pflegeheime wird als Vollerhebung seit dem Jahr 1999 jeweils zweijährlich zum Stichtag 15. Dezember durchgeführt. Mit der Erhebung sollen umfassende und zuverlässige statistische Daten über Einrichtungen zur pflegerischen Versorgung, über deren personelle Ausstattung sowie über die von den Einrichtungen betreuten Pflegebedürftigen bereitgestellt werden. Um Entwicklungen in der pflegerischen Versorgung und in der Nachfrage nach pflegerischen Angeboten rechtzeitig erkennen und angemessen reagieren zu können, ist eine aussagekräftige Datenbasis unerlässlich. 

Der gesetzliche Auftrag

Die gesetzliche Grundlagen zur Durchführung der Pflegestatistik finden Sie zum einen im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes.

Weiterhin können Sie die Rechtsgrundlage dem Fragebogen für die ambulanten Einrichtungen (Pflegedienste) sowie dem Fragebogen für die stationären Einrichtungen (Pflegeheime) entnehmen. 

Welche Einrichtungen melden zur Pflegestatistik?

Für die amtliche Pflegestatistik ist ausschließlich der Leistungsbereich des SGB XI (Soziale Pflegeversicherung) relevant. Generell melden daher ausschließlich nur diejenigen ambulanten und stationären Einrichtungen ihre Angaben zur Pflegestatistik, deren Pflegebedürftige Leistungen nach dem SGB XI erhalten und deren beschäftigtes Personal Leistungen nach dem SGB XI erbringt. Keine Erfassung erfolgt für Pflegebedürftige der Pflegestufe „0“, für Empfänger von Pflegegeld sowie für Personen, deren Antrag auf Pflegebedürftigkeit abgelehnt wurde oder die noch keinen Antrag gestellt haben. 

Welche Angaben werden wann gemeldet?

Die Daten zur Pflegestatistik 2011 sind spätestens bis zum 31. März 2012 an das Statistikamt Nord zu senden. Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine stichtagsbezogene Erhebung. Bitte beachten Sie daher, dass Sie Ihre Angaben auf den Stichtag 15. Dezember 2011 beziehen. Zu melden sind Angaben zur Einrichtung, zum dort beschäftigten Personal sowie zu den Pflegebedürftigen der Pflegestufen I-III (inklusive Härtefälle), welche durch das Pflegeheim oder den Pflegedienst betreut werden. Ihre Meldung sollte in Form von Übermittlung elektronischer Datensätze oder per Fragebogen erfolgen. Angaben zu Empfängern von Pflegegeld (Stichtag 31. Dezember 2011) werden nicht durch die Einrichtungen gemeldet. Sie gehen den Statistischen Landesämtern über das Statistische Bundesamt von den Pflegekassen zu. Beide Datenquellen bilden in der Summe die amtliche Pflegestatistik.

Auskünfte

Weitere Informationen zur Pflegestatistik in Schleswig-Holstein und Hamburg erteilt das 
Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Tel.: 040 42831-1441 und 040 42831-1293
E-Mail: pflegestatistiken[at]statistik-nord[dot]de

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Downloads

Als schnelle, kostengünstige und sichere Alternative besteht die Möglichkeit, die Daten direkt per Online-Fragebogen IDEV an das Statistikamt zu melden.

Fragebogen ambulant (inklusive Erläuterungen zum Fragebogen, Unterrichtung nach §17 BStatG)

Zusätzliche Informationen:

  •  Erläuterungen für ambulante EinrichtungenPDF

15.12.11

Fragebogen stationär (inklusive Erläuterungen zum Fragebogen, Unterrichtung nach §17 BStatG)

Zusätzliche Informationen:

  •  Erläuterungen für stationäre EinrichtungenPDF

15.12.11

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