Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen können nicht alle Anschriften in gleicher Weise erhoben werden. Anschriften mit sogenannten Sonderbereichen, z. B. Justizvollzugsanstalten, Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheimen, müssen daher gesondert behandelt werden.
Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 werden deutschlandweit, also auch in Hamburg und Schleswig-Holstein, Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, unterwegs sein, um die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen. Sie helfen beim Ausfüllen der Fragebogen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden im Vorfeld von den zuständigen kommunalen Erhebungsstellen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie weisen sich unaufgefordert mit einem von der Erhebungsstelle ausgestellten Ausweis, der nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, aus.
13.08.10
Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Online-Meldungen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) finden Sie auf https://www.zensus2011.de.
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