Die erhobenen Daten werden ausschließlich für statistische Zwecke verwendet und dürfen nicht an andere Institutionen weitergegeben werden. Es gilt das Prinzip der Einbahnstraße. Das bedeutet zum Beispiel, dass aufgrund der durch den Zensus gewonnenen Erkenntnisse keine Korrekturen bei den Einwohnermeldeämtern vorgenommen werden dürfen. Zudem werden die persönlichen Angaben wie Name oder Adresse zum frühest möglichen Zeitpunkt nach der Verarbeitung der Daten gelöscht.
Der Schutz und die Vertraulichkeit der erhobenen Daten haben beim Zensus 2011, wie auch bei allen anderen amtlichen statistischen Erhebungen, höchste Priorität. Bürger, die zur Auskunft aufgefordert sind, können sich darauf verlassen, dass ihre persönlichen Daten keinem Unbefugten zugänglich gemacht werden.
Zur Sicherung der Daten wurden und werden unsererseits eine Vielzahl von organisatorischen und technischen Maßnahmen ergriffen. Der Schutz der Daten beginnt für das Statistikamt Nord bereits vor dem Zensusstichtag. Bei der Einrichtung von Erhebungsstellen wird zum Beispiel dafür gesorgt, dass sie räumlich, organisatorisch, technisch und personell von anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltung getrennt eingerichtet werden. Des Weiteren sind alle beim Zensus beschäftigten Mitarbeiter, d.h. das Erhebungsstellenpersonal, die Erhebungsbeauftragten (Interviewer) sowie die Beschäftigten des Statistisches Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, schriftlich auf Verschwiegenheit verpflichtet.
28.03.11
Auch zum Ende des Zensus hin, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse, garantieren die wissenschaftlich standardisierten Geheimhaltungsverfahren der amtlichen Statistik, dass Rückschlüsse auf einzelne Personen nicht mehr möglich sind.