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Inhalt

Einführung

Es gibt in Deutschland bisher keine flächendeckenden Verwaltungsregister für Gebäude und Wohnungen. Deshalb wird zum Stichtag 9. Mai 2011 die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) als postalische Befragung bei allen Eigentümer/innen und Verwalter/innen durchgeführt. Auf Bundesebene werden hierbei die Daten zu ca. 18 Mio. Wohngebäuden und ca. 39 Mio. Wohnungen erhoben. In Hamburg werden es etwa 340 000 Wohngebäude und Eigentumswohnungen sein, in Schleswig-Holstein 920 000.

Das Ziel ist eine flächendeckende Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum, von bewohnten Unterkünften sowie von Wohnungen. Zur Vorbereitung der Zählung und zur Ergänzung des Anschriften- und Gebäuderegisters wurden zuvor die Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen aus Verwaltungsregistern ermittelt.

Um die GWZ-Haupterhebung im Mai 2011 effizient durchzuführen, erhielten alle Gebäude- und Wohnungseigentümer/innen und Verwalter/innen in Hamburg und Schleswig-Holstein bereits Anfang Januar Informationen über den bevorstehenden Zensus 2011 und die Gebäude- und Wohnungszählung. Gleichzeitig wurden dabei die Angaben zu den Auskunftspflichtigen auf Richtigkeit und Aktualität überprüft.

Im Mai 2011: Haupterhebung

Für die Haupterhebung zum Stichtag 9. Mai 2011 werden Fragebögen an alle Eigentümer/innen und Verwalter/innen verschickt. 

Bei der Gebäude- und Wohnungszählung werden sowohl Gebäude- als auch Wohnungsmerkmale erhoben, zum Beispiel:
Gebäudemerkmale:

  • Art des Gebäudes (z. B. Wohngebäude, Wohnheim, Geschäftshaus mit Wohnungen)
  • Anzahl der Wohnungen im Gebäude
  • Typ des Gebäudes (z. B. Einzelhaus, Doppelhaus, Reihenhaus)
  • Errichtungsjahr des Gebäudes

Wohnungsmerkmale:

  • Gesamtfläche der Wohnung
  • Anzahl der Räume der Wohnung
  • Vorhandensein von WC, Badewanne oder Dusche in der Wohnung
  • Anzahl der wohnhaften Personen am Stichtag, dem 9. Mai 2011 in der Wohnung

Musterfragebogen: Haupterhebung Gebäude- und Wohnungszählung

07.10.10

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Unternehmen der Wohnungswirtschaft

Für Unternehmen mit einem großen Bestand an Wohnungen und Gebäuden gibt es spezielle Angebote zur effizienten und sicheren Übermittlung von großen Datenbeständen auf elektronischem Wege. Weitergehende Informationen zum elektronischen Übermittlungsverfahren gibt es hier. Zur Nutzung dieses Übermittlungsweges ist eine Sondervereinbarung mit dem Statistikamt Nord zu schließen. Es ist dann nicht notwendig, für jedes Objekt eine separate Auskunft zu erteilen.

Rückfragen

Haben Sie als Unternehmen noch Fragen zur Gebäude- und Wohnungszählung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf! 

Infotelefon für Wohnungsunternehmen: 040 42831-2573

E-Mail: zensus-gwz[at]statistik-nord[dot]de

 

Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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Faltblatt: Gebäude- und Wohnungszählung

13.08.10

Faltblatt: Gebäude- und Wohnungszählung bei Wohnungsunternehmen

13.08.10

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zusätzliche Informationen

Versäumnis bei der Versendung der Heranziehungsbescheide zur Gebäude- und Wohnungszählung

Durch den Fehler eines privaten Druckdienstleisters beim Kuvertieren ist ein erheblicher Teil der in der 3. Kalenderwoche versendeten Heranziehungsbescheide zur Gebäude- und Wohnungszählung ohne die darin angekündigten Fragebogen verschickt worden. [mehr lesen...]

Onlinemeldung

Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Online-Meldungen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) finden Sie auf https://www.zensus2011.de.

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