Obwohl das Zensusverfahren vorrangig bereits in Registern vorhandene Verwaltungsangaben nutzt, ist eine bundesweite Haushaltebefragung von ca. zehn Prozent der Bevölkerung notwendig, um
Der vorläufige Fragebogen enthält die zu erhebenden Angaben.
06.04.11
Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 werden deutschlandweit, also auch in Hamburg und Schleswig-Holstein, Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, unterwegs sein, um die Haushaltebefragung und die Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen. Sie helfen beim Ausfüllen der Fragebogen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden im Vorfeld von den zuständigen kommunalen Erhebungsstellen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie weisen sich unaufgefordert mit einem von der Erhebungsstelle ausgestellten Ausweis, der nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig ist, aus.
In Schleswig-Holstein erstreckt sich die Haushaltsstichprobe auf ca. zehn Prozent der Bevölkerung; in Hamburg auf ca. fünf Prozent. Dafür werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren in den Gemeinden Anschriften mit Wohnraum ausgewählt und anschließend alle dort wohnenden Personen befragt.
Zudem findet zur Qualitätsmessung eine Wiederholungsbefragung gemäß § 17 Zensusgesetz 2011 statt.
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Infotelefon: 040 42831-1851
E-Mail: zensus-service[at]statistik-nord[dot]de
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Detaillierte Informationen über die Haushaltsbefragung finden Sie in dem unten stehenden Faltblatt.
13.08.10
Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Online-Meldungen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) finden Sie auf https://www.zensus2011.de.
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