Obwohl das Zensusverfahren vorrangig bereits in Registern vorhandene Verwaltungsangaben nutzte, war eine bundesweite Haushaltebefragung von ca. zehn Prozent der Bevölkerung notwendig, um
06.04.11
Ab dem Zensusstichtag am 9. Mai 2011 waren deutschlandweit, also auch in Hamburg und Schleswig-Holstein, Interviewerinnen und Interviewer, die sogenannten Erhebungsbeauftragten, unterwegs, um die Haushaltebefragung durchzuführen. Sie halfen beim Ausfüllen der Fragebogen.
Die Interviewerinnen und Interviewer wurden im Vorfeld von den zuständigen kommunalen Erhebungsstellen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
In Schleswig-Holstein erstreckte sich die Haushaltsstichprobe auf ca. zehn Prozent der Bevölkerung; in Hamburg auf ca. fünf Prozent. Dafür wurden nach einem mathematischen Zufallsverfahren in den Gemeinden Anschriften mit Wohnraum ausgewählt und anschließend alle dort wohnenden Personen befragt.
Aus methodischen und datenschutzrechtlichen Gründen wurden nicht alle Anschriften in gleicher Weise erhoben. Anschriften mit sogenannten Sonderbereichen, z. B. Justizvollzugsanstalten, Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheimen, mussten daher gesondert behandelt werden.
In den sensiblen Sonderbereichen wie Justizvollzugsanstalten und Psychiatrien wurden grundlegende Personenmerkmale über die Einrichtungsleitungen ermittelt, in Wohnheimen wurden die Bewohner einzeln zu ihren Personalien befragt.
Alle Interviewerinnen und Interviewer wurden im Vorfeld von den zuständigen kommunalen Erhebungsstellen auf ihre Tätigkeit vorbereitet und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Haben Sie noch Fragen zur Haushaltsbefragung? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Infotelefon: 040 42831-1851
E-Mail: zensus-service[at]statistik-nord[dot]de
Detaillierte Informationen über die Haushaltsbefragung finden Sie in dem unten stehenden Faltblatt.
13.08.10