Mit dem Zensus 2011 wird in Deutschland ein neues Verfahren eingeführt: der registergestützte Zensus. Bei diesem werden hauptsächlich Auszüge vorhandener Verwaltungsregister, insbesondere der Meldebehörden und der Bundesagentur für Arbeit, genutzt. Dafür wird ein gesetzlich vorgegebener Merkmalskatalog von den Verwaltungsbehörden im Rahmen der Zensusvorbereitung und -haupterhebung vom Statistischen Bundesamt oder dem zuständigen statistischem Landesamt angefordert und für Zensuszwecke vereinheitlicht und standardisiert.
Die Angaben der Registerauszüge dienen zum Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters, welches die Auswahlgrundlage für die Stichprobenziehung (Haushaltebefragung) darstellt. Das Anschriften- und Gebäuderegister enthält alle Anschriften mit Wohnraum oder bewohnten Unterkünften.
Die Nutzung von Daten aus dem Melderegister spielt im Zensus eine herausragende Rolle. Zum einen wird die Mehrheit der Bürger von Befragungen entlastet, zum anderen können - auch ohne Befragung - demografische Informationen zum Alter, Geschlecht und Familienstand gewonnen werden.
Um Daten zum Erwerbsleben zu ermitteln, wird das Register der Bundesagentur für Arbeit genutzt. Dieses enthält erwerbsstatistische Angaben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten, der Teilnehmer an Weiterbildungsmaßnahmen sowie der Arbeitslosen. Erwerbsdaten von Bundesbeamten werden von der zuständigen Bundesbehörde übermittelt; die der kommunalen Beamten und der Landesbeamten von den Register führenden Stellen.
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Detaillierte Informationen über die Nutzung von Verwaltungsregistern finden Sie in dem unten stehenden Faltblatt:
13.08.10