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Wiederholungsbefragung

Im Anschluss an die Haushaltebefragung erfolgt eine Wiederholungsbefragung nach § 17 Zensusgesetz 2011, die von Juli bis ca. Oktober 2011 durchgeführt wird.

In Gemeinden ab 10 000 Einwohnern erfolgt dafür bei 5 % der für die Haushaltebefragung ausgewählten Anschriften eine erneute Befragung durch Interviewerinnen und Interviewer, die nicht an der Haushaltebefragung beteiligt waren. In Hamburg werden für die Wiederholungsbefragung etwa 3 000 der bereits befragten Personen, in Schleswig-Holstein etwa 12 000 der bereits Befragten zufällig ausgewählt und gebeten, erneut einen kurzen Fragebogen mit neun Fragen zu beantworten. Die Haushalte haben die Wahl zwischen persönlichen Interviews, postalischer Rücksendung oder Übermittlung der Antworten in einem Online-Fragebogen über das Internet.

Musterfragebogen: Wiederholungsbefragung zur Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse

11.04.11

Ziel der Wiederholungsbefragung ist es, die Qualität und Zuverlässigkeit der Ergebnisse der Haushaltebefragung im Hinblick auf die Einwohnerzahl zu überprüfen. Es ist ausdrücklich nicht die Aufgabe der Wiederholungsbefragung, die Angaben der befragten Bürgerinnen und Bürger zu überprüfen und abzugleichen. Für die Beantwortung der Fragen besteht nach § 18 Zensusgesetz 2011 Auskunftspflicht. 

Für die Durchführung der Wiederholungsbefragung ist das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein verantwortlich, das die Interviewerinnen und Interviewer beauftragt, sich mit den Bürgerinnen und Bürgern in Verbindung zu setzen und mit ihnen das Interview durchzuführen. Alle Erhebungsbeauftragten werden für die Tätigkeit bei der Wiederholungsbefragung geschult und sind zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet. Ebenso wie bei der Haushaltebefragung verfügen sie über einen vom Statistischen Amt ausgestellten Ausweis, der in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis seine Gültigkeit erlangt.

Muster-Ausweis der Erhebungsbeauftragten für die Wiederholungsbefragung

20.05.11

Die Erhebungsstellen in den Kreisen und kreisfreien Städten sind bei der Wiederholungsbefragung nicht beteiligt. 

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Faltblatt:

Faltblatt: Zensus 2011 Wiederholungsbefragung

Kurzinformation für Befragte

21.06.11

Rückfragen

Haben Sie noch Fragen zur Wiederholungsbefragung? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

Statistikamt direkt (Wegbeschreibung)

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein
Steckelhörn 12
20457 Hamburg
Infotelefon: 040 42831 2800
E-Mail: zensus-wdh[at]statistik-nord[dot]de

Zur schnelleren Bearbeitung Ihrer Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Ihre Post senden Sie bitte an:

Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig Holstein
Zensus 2011 – Wiederholungsbefragung

20453 Hamburg

zusätzliche Informationen

Onlinemeldung

Alle Informationen zu den Möglichkeiten der Online-Meldungen im Rahmen der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) finden Sie auf https://www.zensus2011.de.

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