Zusätzlich zu den beiden größten Befragungen des Zensus, der Haushaltebefragung und der Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) werden noch einige kleinere Befragungen durchgeführt, die helfen, die Qualität der bereits erzielten Ergebnisse zu verbessern. Neben Erinnerungen und Nachversand von Fragebögen zur Hauhaltebefragung und zur GWZ findet derzeit bereits die Wiederholungsbefragung statt.
Im Einzelnen werden die folgenden weiteren Erhebungen durchgeführt:
Die Befragung zur Klärung von Unstimmigkeiten dient der Ermittlung und der statistischen Bereinigung von widersprüchlichen Angaben in den Daten, die aus den unterschiedlichen Erhebungsteilen des Zensus 2011 stammen. Um in den Gemeinden Schleswig-Holsteins mit weniger als 10 000 Einwohnern, in denen keine Überprüfung der Einwohnerzahl durch die Haushaltebefragung stattfindet, die amtliche Einwohnerzahl richtig zu ermitteln, müssen Unstimmigkeiten mittels einer Befragung geklärt werden.
Der Fragebogen zu dieser Befragung umfasst insgesamt nur neun Fragen. Gefragt wird beispielsweise nach Geburtsdatum, Familienstand und Staatsangehörigkeit. Ferner werden Fragen zum Wohnungsstatus (Haupt- oder Nebenwohnsitz) und zu der Anzahl der Haushaltsmitglieder gestellt.
01.09.11
Terminabsprachen zu den Interviews können direkt mit der zuständigen Interviewerin bzw. dem zuständigen Interviewer getroffen werden. Die Telefonnummer ist im Ankündigungsschreiben vermerkt.
Weitere Fragen können direkt an die Erhebungsstelle in Hamburg oder die zuständige Erhebungsstelle in Schleswig-Holstein gerichtet werden.
Die Befragung zur Klärung des Wohnsitzes, die sogenannte Mehrfachfallprüfung, soll sicherstellen, dass jede Person im Rahmen des Zensus nur einmal gezählt wird und sie der Gemeinde zugeordnet werden kann, in der sie zum Zensusstichtag ihre alleinige Wohnung bzw. ihre Hauptwohnung hatte. Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn Personen in unterschiedlichen Gemeinden gleichzeitig mit Hauptwohnung oder ausschließlich mit Nebenwohnung gemeldet sind.
Der Fragebogen ist mit fünf Fragen sehr kurz gehalten. Er enthält Fragen nach einigen wenigen Basisdaten wie Name, Geburtsdatum und -ort der sowie zum Wohn- und Meldestatus der befragten Person.
Infotelefon: 040 42831-1851
Trotz sorgfältiger Recherche konnten nicht immer zu jedem Wohngebäude in Deutschland die Eigentümerinnen und Eigentümer beziehungsweise die Verwalterinnen und Verwalter ermittelt werden. Um aber auch für diese Gebäude die benötigten Angaben zu erhalten, können Begehungen durch Interviewerinnen und Interviewer, sogenannte Ersatzvornahmen, durchgeführt werden. Unter Begehung ist dabei lediglich die Inaugenscheinnahme des Gebäudes ohne technische Hilfsmittel von der Straße oder einem öffentlich zugänglichen Grundstücksteil aus, wie es also jedermann möglich ist, zu verstehen.
Bei diesen Begehungen dürfen die Interviewerinnen und Interviewer ersatzweise, anstelle des Eigentümers oder Verwalters, die Mieter vor Ort befragen, um die benötigten Gebäude- und Wohnungsinformationen wie zum Beispiel Baujahr und Gebäudetyp sowie Ausstattung, Nutzung und Größe einer Wohnung zu gewinnen. Die Auskunftserteilung ist freiwillig und erstreckt sich nur über die selbst bewohnte Wohnung. Keinesfalls werden Angaben zu Nachbarwohnungen erfragt.
Anders als zu Beginn der Erhebungen kann es während der Verarbeitung der eingegangenen Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung zu telefonischen und schriftlichen Rückfragen durch das Statistikamt Nord kommen. Ein kurzer telefonischer Kontakt ist der einfachste Weg zur Rückfrage, wenn Angaben fehlen oder unplausibel sind. In bestimmten Fällen können diese Rückfragen auch schriftlich gestellt werden.
Für alle Befragungen sind die Bestimmungen des Datenschutzes sowie der statistischen Geheimhaltung verbindlich.
Alle Erhebungen beziehen sich auf den Zensusstichtag, den 9. Mai 2011. Für die Erhebungen besteht gemäß Zensusgesetz (§ 18 ZensG 2011) Auskunftspflicht.