Weniger Verurteilte

Statistik informiert ... Nr. 20/2012

Im Jahr 2010 haben die Strafgerichte in Hamburg 899 Personen verurteilt, die zum Zeitpunkt der Tat zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, das sind 14 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Von den schuldig Gesprochenen waren fast 21 Prozent weiblich; ein Jahr zuvor lag diese Quote noch bei knapp 16 Prozent. Auch der Anteil der Verurteilten ohne deutschen Pass lag mit 33 Prozent über dem Vorjahreswert (31 Prozent).

Die meisten Jugendlichen (167 Personen) wurden wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Danach folgten Verurteilungen wegen Diebstahls (130 Schuldsprüche), „einfacher“ Körperverletzung (90 Schuldsprüche) sowie wegen Einbruchdiebstahls und räuberischer Erpressung (jeweils 58 Schuldsprüche).

In 40 Fällen verhängten die Gerichte eine Jugendstrafe ohne Bewährung, 39-mal wurde die Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Zuchtmittel (wie Verwarnung, Arbeits- oder Geldauflagen oder Jugendarrest) kamen bei 535 Verurteilten, Erziehungsmaßregeln (zum Beispiel Weisungen zur Regelung der Lebensführung, Erziehungsbeistandschaft) bei 285 jungen Straftäterinnen und Straftätern zur Anwendung.

42 Prozent aller vor Gericht gestellten Jugendlichen wurden verurteilt, die anderen Fälle endeten mit Verfahrenseinstellungen oder einem Freispruch. 2009 hatte der Anteil der Schuldsprüche noch 47 Prozent betragen.

Die Strafgerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2010 insgesamt 1 672 Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren, schuldig gesprochen, vier Prozent weniger als ein Jahr zuvor.
Der Anteil der weiblichen Verurteilten stieg von 13 auf 17 Prozent, der ausländischer Jugendlicher erhöhte sich leicht auf rund acht Prozent.

Ein Großteil der Schuldsprüche erging wegen Diebstahls (335), gefährlicher Körperverletzung (264), „einfacher“ Körperverletzung (226), Einbruchdiebstahls (98) und „Fahrens ohne Fahrerlaubnis“ (80).

28 Straftäterinnen und Straftäter (knapp zwei Prozent aller Verurteilten) erhielten eine Jugendstrafe ohne Bewährung, 92-mal (knapp sechs Prozent) setzten die Gerichte die Jugendstrafe zur Bewährung aus. In 1 511 Fällen (90 Prozent) wurden als Sanktion Zuchtmittel, in 41 Fällen (gut zwei Prozent) Erziehungsmaßregeln verhängt.

73 Prozent aller vor Gericht gestellten Jugendlichen wurden verurteilt (Vorjahr: 70 Prozent), in 27 Prozent der Fälle stellten die Gerichte das Verfahren ein oder sprachen die Angeklagten frei (Vorjahr: 30 Prozent).

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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