Nettozuwanderung liegt bei 31 000 Personen

Statistik informiert ... Nr. 57/2016

Auf Basis vorläufiger Ergebnisse einer Schnellschätzung der Wanderungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, wurde bis zum Jahresende 2015 für Schleswig-Holstein ein positiver Wanderungssaldo gegenüber dem Ausland von 31 000 Ausländerinnen und Ausländern ermittelt. Damit ist die Nettozuwanderung dieser Personengruppe im Jahr 2015 voraussichtlich doppelt so groß wie im Berichtsjahr 2014, so das Statistikamt Nord.

Die Zahl der Zuzüge von Ausländerinnen und Ausländern wird für 2015 auf 46 000 geschätzt. Demgegenüber stehen 15 000 Fortzüge in das Ausland von Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.

Im Jahr 2014 kamen insgesamt 29 623 Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit über die Grenzen Deutschlands nach Schleswig-Holstein und 14 392 Personen zogen in das Ausland fort, was einen positiven Wanderungssaldo von 15 231 Personen ausmachte.

Der für 2015 im Rahmen der Wanderungsstatistik ermittelte Wanderungssaldo von 31 000 Ausländerinnen und Ausländern beruht auf einer durchgeführten Schnellschätzung. Diese basiert auf bereits vorliegenden, geprüften Ergebnissen für die Monate Januar bis August 2015 und auf geschätzten Daten für das Wanderungsgeschehen von Ausländerinnen und Ausländern (Zuzüge und Fortzüge) für die Monate September bis Dezember 2015.

Für diesen Zeitraum wurden Auszählungen der Rohdaten vorgenommen. Die Differenzen zwischen diesen Auszählungen und den geprüften Monatsergebnissen wurden anhand vergangener Monate modelliert und mit Hilfe dieses Modells auf die Monate September bis Dezember 2015 übertragen.

Methodische Hinweise:
Die Wanderungsstatistik beruht auf Verwaltungsdaten. Grundlage der Wanderungsstatistik und der Schnellschätzung bilden die Mitteilungen der Meldebehörden über die von ihnen erfassten An- und Abmeldungen sowie Berichtigungen an die Statistischen Ämter.

Schutzsuchende sind in der Wanderungsstatistik grundsätzlich berücksichtigt. Momentan dürfte es jedoch in der Statistik eine Untererfassung dieser Personengruppe geben, die nicht quantifiziert werden kann. Schutzsuchende sind zwar meldepflichtig und damit grundsätzlich in der Wanderungsstatistik erfasst. Allerdings ist davon auszugehen, dass eine zeitnahe Erfassung aller Schutzsuchenden durch die Meldebehörden nicht möglich war. Wegen Fehlbuchungen, insbesondere in Zusammenhang mit der Verteilung der Schutzsuchenden innerhalb Deutschlands können auch Doppelerfassungen vorgekommen sein.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die Ergebnisse der Wanderungsstatistik für 2015 das tatsächliche Geschehen untererfassen, da nicht in allen Fällen von einer zeitnahen Registrierung der Zugezogenen ausgegangen werden kann.

Kontakt:
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Telefon: 040 42831-1847
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Fachlicher Ansprechpartner:
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