21 Prozent der Verurteilten erhielten Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 189/2016

Im Jahr 2015 haben die Strafgerichte in Hamburg 875 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt. Das sind sieben Prozent weniger als im Vorjahr. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 21 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, so das Statistikamt Nord.

In 37 Prozent der Fälle wurde die verhängte Freiheits- bzw. Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. 18 Prozent der Verurteilten bekamen eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) und bei 24 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts.

Von den schuldig Gesprochenen waren 18 Prozent Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren. Weitere 16 Prozent waren Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei neun Prozent. 43 Prozent der Verurteilten waren ausländische Staatsangehörige und 60 Prozent waren bereits vorbestraft.

34 Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern auch 99 Prozent der Heranwachsenden.

Die meisten Schuldsprüche erfolgten wegen gefährlicher Körperverletzung (60 Prozent) sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes (zusammen 29 Prozent).

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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