Überdurchschnittlicher Verdienstanstieg bei Geringverdienern

Statistik informiert ... Nr. 75/2016

Im Jahr 2015 ist der Nominallohnindex in Schleswig-Holstein um 2,6 Prozent gestiegen. Der Nominallohnindex erfasst die durchschnittliche Veränderung der Bruttomonatsverdienste der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Überdurchschnittliche Verdienstzuwächse zeigt der Index dabei für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (plus 5,0 Prozent), so das Statistikamt Nord.

Damit fiel im vergangenen Jahr – nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – der Verdienstanstieg bei Beschäftigten mit weit unterdurchschnittlichen Verdiensten höher aus als bei besser verdienenden Beschäftigten. In welchem Maße die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 die Veränderungsraten des Nominallohnindex beeinflusst hat, lässt sich auf Basis der vorliegenden Daten jedoch nicht ermitteln.

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es im April 2014 in Schleswig-Holstein 174 000 Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Arbeitsstunde. Davon kamen 128 000 Jobs, das sind 11,2 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse mit Niedriglöhnen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten und Personen unter 18 Jahren gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem denjenigen Beschäftigten Schutz bieten, für die keine Tarifverträge gelten. 86 Prozent der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden waren. In vom Mindestlohngesetz erfassten Jobs mit geringen Stundenverdiensten waren in Schleswig-Holstein mehr Frauen (63 Prozent) als Männer (37 Prozent) tätig. In der Mehrzahl (62 Prozent) handelte es sich um Minijobs, 20 Prozent waren Teilzeit- und 18 Prozent Vollzeitbeschäftigungen.

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