Weiterer Rückgang um knapp sieben Prozent

Statistik informiert ... Nr. 33/2016

Im Jahr 2015 sind in Schleswig-Holstein 3 569 Anträge auf Verbraucherinsolvenzen gestellt worden. Gegenüber 2014 ist das eine Abnahme um 6,9 Prozent, so das Statistikamt Nord. Damit sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzen zum fünften Mal in Folge. Seit 2010 ging sie um insgesamt 23 Prozent zurück.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern betrugen 165,0 Mio. Euro. Als mögliche Schadenshöhe ergeben sich rund 46 200 Euro je Verbraucherinsolvenz. Gegenüber dem Jahr 2014 sank zwar die Summe der Forderungen um 19,3 Mio. Euro, die Forderungen je Fall blieben aber annähernd konstant.

Bezieht man die Zahl der Verbraucherinsolvenzen auf die Bevölkerung, ergibt sich die Insolvenzhäufigkeit. Im Jahr 2015 entfielen auf 10 000 schleswig-holsteinische Einwohnerinnen und Einwohner 12,6 Verbraucherinsolvenzen. Am höchsten war die Insolvenzhäufigkeit in Neumünster mit 21,9 Anträgen je 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner, gefolgt von der Hansestadt Lübeck mit 17,6 Anträgen. Der geringste Wert wurde für den Kreis Segeberg verzeichnet – hier gab es 6,8 Verfahren je
10 000 Einwohnerinnen und Einwohner. Auch für die weiteren Kreise an der Grenze zu Hamburg ergaben sich vergleichsweise geringe Insolvenzhäufigkeiten.

Weitere Informationen zu den Insolvenzen in Schleswig-Holstein sind auf der Webseite des Statistikamtes Nord (Externer Link)erhältlich.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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