Die meisten Abschlüsse wurden in der EU erworben

Statistik informiert ... Nr. 147/2018

In Hamburg wurden im Jahr 2017 rund 1 470 Antragsverfahren zur Anerkennung von im Aus­land erworbenen Berufsabschlüssen bearbeitet. Die meisten dieser Abschlüsse wurden in Ländern der Europäischen Union erworben (37 Prozent), gefolgt von asiatischen Ländern (31 Prozent) und anderen europäischen Ländern (21 Prozent), so das Statistikamt Nord.

Rund 1 060 der im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse wurden anerkannt (Frauenanteil 55 Prozent). Für 54 Prozent der erfolgreichen Anträge galt die Anerkennung uneingeschränkt, bei den verbleibenden 46 Prozent war mit der Anerkennung die Auflage einer zusätzlichen Ausgleichsmaßnahme verbunden oder es wurde eine nur teilweise Gleichwertigkeit festge­stellt. Negativ beschieden wurden Anträge hingegen in knapp 80 Fällen und weitere rund 50 Verfahren wurden ohne Bescheid beendet. Bei fast 290 Anträgen konnte noch keine Ent­scheidung getroffen werden.

Die meisten Anerkennungen (37 Prozent) bezogen sich auf medizinische Gesundheitsberufe wie z. B. Krankenpflegerinnen und Krankenpfleger oder Ärztinnen und Ärzte, zu 14 Prozent auf lehrende und ausbildende Berufe (z. B. Lehrkräfte an Schulen) sowie auf technische For­schungs-, Entwicklungs-, Konstruktions- und Produktionssteuerungsberufe (13 Prozent) wie z. B. technische Zeichnerin und technischer Zeichner oder Expertinnen und Experten im Ge­rätebau. Berufe aus den Bereichen Erziehung, soziale und hauswirtschaftliche Berufe (z. B. Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter, sonderpädagogische Fachkräfte) sowie Unternehmens­führung und ‑organisation (z. B. Berufe in der Betriebswirtschaft oder Büro- und Sekretariats­kräfte) spielten mit zehn bzw. fünf Prozent eine untergeordnete Rolle bei der Antragsstellung.

Hinweis:
Die Daten beruhen auf einer amtlichen Statistik, die jährlich aufgrund bundes- und landes­rechtlicher Regelungen zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen bei jeweils bundesweit oder auch in den einzelnen Bundesländern zuständigen Stellen durchge­führt wird.

 

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