Je geleistete Stunde 34,65 Euro Arbeitskosten

Statistik informiert ... Nr. 125/2014

Im Jahr 2012 fielen bei Betrieben in Hamburg für jede geleistete Stunde der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchschnittlich 34,65 Euro Arbeitskosten an, so das Statistikamt Nord. Besonders hohe Arbeitskosten wurden in den Wirtschaftsabschnitten Energieversorgung (49,44 Euro) und bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern (47,52 Euro) festgestellt. Am wenigsten kostete eine Arbeitsstunde im Gastgewerbe (16,70 Euro), sowie bei den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistern (hierzu zählen unter anderem Reinigungsfirmen und Wach- und Sicherheitsdienste, 20,65 Euro).

Gegenüber 2008 (dem Berichtsjahr der letzten Erhebung) sind die Arbeitskosten in Hamburg mit plus 7,6 Prozent geringer gestiegen als im Bundesdurchschnitt (plus 9,3 Prozent).

Die Arbeitskosten in der Hansestadt lagen um knapp 13 Prozent über dem Bundesdurchschnitt und um gut acht Prozent über dem Niveau in den alten Bundesländern. Dabei sind die Unterschiede in den von öffentlichen Arbeitgebern dominierten Wirtschaftsbereichen geringer als in den privatwirtschaftlich geprägten Wirtschaftszweigen. Neben Hamburg weist Hessen unter den Bundesländern mit 34,68 Euro die höchsten Arbeitskosten je Stunde auf.

Hauptursache für die unterschiedliche Höhe der Arbeitskosten sind Unterschiede bei den Arbeitnehmerverdiensten. Mit dem höheren Verdienstniveau in der Hansestadt steigen auch die überwiegend verdienstabhängigen Personalnebenkosten. Die Niveauunterschiede sind auch Ausdruck der unterschiedlichen Branchen- und Betriebsstrukturen und zum Beispiel durch die größere Zahl von Großbetrieben und Unternehmenszentralen in Hamburg bedingt, die im Schnitt höhere Arbeitskosten als Klein- und Mittelbetriebe aufweisen. Diese Niveauunterschiede können allerdings nicht im Sinne einer größeren oder geringeren Standortattraktivität für Investoren gewertet werden.

Zu den Arbeitskosten zählen neben den Bruttoverdiensten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sämtliche Lohnnebenkosten. Das sind vor allem die Arbeitgeberpflichtbeiträge zu den einzelnen Sozialversicherungen, die Aufwendungen der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung, die Kosten der Lohnfortzahlung und die Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung.

Die Zahlen stammen aus jetzt veröffentlichten Ergebnissen der Arbeitskostenerhebung 2012. Arbeitskostenerhebungen werden alle vier Jahre in der EU nach einheitlichen Standards durchgeführt.

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