Förderungen für fast elf Mio. Euro bewilligt

Statistik informiert ... Nr. 113/2017

Im Jahr 2016 wurde 2 191 Hamburgerinnen und Hamburgern eine Förderung im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG/Aufstiegs-BAföG) bewilligt. Dafür genehmigten Bund und Länder zusammen rund 10,7 Mio. Euro, so das Statistikamt Nord.

Die Mittel wurden den Geförderten überwiegend (62 Prozent) als Darlehen, ansonsten als Zuschuss gewährt. 99 Prozent der Antragstellerinnen und Antragsteller nahmen die bewilligten Leistungen auch tatsächlich in Anspruch.

Die beanspruchten Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro wurden zu 80 Prozent für Maßnahmen genutzt, die in Vollzeit und überwiegend als Lehrgang an öffentlichen Instituten oder an öffentlichen Schulen durchgeführt wurden. Rund 20 Prozent der Gelder wurden für Maßnahmen in Teilzeit beansprucht, die ganz überwiegend als Lehrgänge an privaten Instituten durchgeführt wurden.

43 Prozent der bewilligten Anträge gingen an Frauen. Diese strebten am häufigsten eine Fortbildungsmaßnahme im Beruf als staatlich anerkannte Erzieherin (42 Prozent) an. Mit großem Abstand folgten Fortbildungsmaßnahmen als Friseurmeisterin (sechs Prozent der Fälle) und staatlich geprüfte Hotelbetriebswirtin (vier Prozent).

Unter den geförderten Männern lagen Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als staatlich anerkannter Erzieher (zwölf Prozent der Fälle) vorn, gefolgt vom Kraftfahrzeugtechnikermeister (sechs Prozent) und vom Beruf des staatlich geprüften Elektrotechnikers (fünf Prozent der Fälle).

Hinweise:
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Gefördert werden z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren, Kosten des Lebensunterhalts oder Kinderbetreuungskosten.

Kontakt:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle(at)statistik-nord(dot)de

Fachlicher Ansprechpartner:
Bernd Grocholski-Plescher
Telefon: 0431 6895-9323
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