Förderung im Umfang von 21,3 Mio. Euro bewilligt

Statistik informiert ... Nr. 99/2018

In Schleswig-Holstein wurden im Jahr 2017 insgesamt 4 605 Personen im Rahmen des Auf­stiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG/Aufstiegs-BAföG) gefördert. Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Bund und Länder bewilligten hierfür zusammen rund 21,3 Mio. Euro (plus 18 Prozent), so das Statistikamt Nord.

Die Bewilligungen wurden überwiegend (57 Prozent) als Darlehen, ansonsten als Zuschuss gewährt. Von den bewilligten Darlehen wurden 81 Prozent auch tatsächlich in Anspruch ge­nommen.

56 Prozent der geförderten Personen nahmen an Fortbildungsmaßnahmen in Vollzeit teil, 44 Prozent in Teilzeit. Die Geförderten machten ihre Fortbildung dabei überwiegend in Lehr­gängen an privaten Instituten (59 Prozent) und zu 35 Prozent an öffentlichen Schulen.

Von den geförderten Personen waren 45 Prozent in einem Beruf im Ausbildungsbereich In­dustrie und Handel tätig, 25 Prozent im Ausbildungsbereich Handwerk und 20 Prozent im Ausbildungsbereich öffentlicher Dienst. Die übrigen zehn Prozent verteilen sich auf die Berei­che Landwirtschaft, Freie Berufe, Seeschifffahrt und Hauswirtschaft.

37 Prozent der Geförderten waren Frauen. Von ihnen wurde häufig eine Fortbildungsmaß­nahme im Beruf als staatlich anerkannte Erzieherin (40 Prozent) angestrebt. Mit großem Ab­stand folgten Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als geprüfte Wirtschaftsfachwirtin (sieben Prozent der Fälle) und Friseurmeisterin (fünf Prozent).

Unter den geförderten Männern lagen Fortbildungsmaßnahmen im Beruf als staatlich aner­kannter Erzieher vorn (sieben Prozent der Männer), gefolgt von Maßnahmen im Beruf als staatlich geprüfter Elektrotechniker (sechs Prozent), geprüfter Industriemeister (Metall), Elekt­rotechnikermeister oder Kfz-Technikermeister (jeweils fünf Prozent).

Hinweise:
Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruf­lichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Gefördert werden z. B. Lehrgangs- und Prü­fungsgebühren, Kosten des Lebensunterhalts oder Kinderbetreuungskosten.

 

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