Höhere Abiturientenquote bei Migrantinnen und Migranten

Statistik informiert ... Nr. 18/2014

Im Jahr 2012 haben von den insgesamt 2,84 Mio. Menschen in Schleswig-Holstein nach den Ergebnissen des Mikrozensus 363 000 einen Migrationshintergrund im engeren Sinne gehabt, das entspricht einem Anteil von rund 13 Prozent, so das Statistikamt Nord.

Von den Migrantinnen und Migranten hatten 21 Prozent einen Haupt- oder Volksschulabschluss. 18 Prozent verfügten über einen Realschul- oder gleichwertigen Abschluss und 17 Prozent hatten Abitur, das sind fast zwei Prozentpunkte mehr als bei den Personen ohne Migrationshintergrund. 28 Prozent befanden sich noch in schulischer Ausbildung bzw. waren noch nicht schulpflichtig und zehn Prozent verfügten über keinen allgemeinen Schulabschluss. Die Quote derjenigen ohne Schulabschluss unter den Migranten war damit um sieben Prozentpunkte höher als bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund.

Die Menschen mit Migrationshintergrund waren im Durchschnitt erheblich jünger als die Menschen ohne Migrationshintergrund: Mit 83 000 waren 23 Prozent von ihnen unter 15 Jahre alt, 32 000 waren 65 Jahre oder älter (neun Prozent). Bei der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund waren 24 Prozent 65 Jahre und älter und zwölf Prozent unter 15 Jahre.

Den Lebensunterhalt finanzierten die Migrantinnen und Migranten überwiegend aus den Einkünften von Angehörigen (38 Prozent) sowie durch Einkommen aus einer eigenen Erwerbstätigkeit (38 Prozent). Eine Rente oder eine Pension bildete für etwa neun Prozent der Haushalte die Haupteinnahmequelle und für weitere acht Prozent wurde der Lebensunterhalt überwiegend durch Arbeitslosengeld I beziehungsweise durch Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) sichergestellt. Damit unterschieden sich die Einkommensquellen der Menschen mit Migrationshintergrund erheblich von den Bevölkerungsteilen ohne Migrationshintergrund, wo 44 Prozent ihren überwiegenden Lebensunterhalt durch eine Berufstätigkeit, 25 Prozent durch Renten- oder Pensionszahlungen und 24 Prozent durch Einkünfte von Angehörigen bestritten.

Methodische Hinweise:
Die vorliegenden Ergebnisse des Mikrozensus 2012 basieren noch auf den überhöhten Fortschreibungsergebnissen auf der Basis Volkszählung 1987. Eine Hochrechnung des Mikrozensus auf Basis der aktuellen Fortschreibung des mit Stichtag 9. Mai 2011 durchgeführten Zensus 2011 ist erst ab der Mikrozensuserhebung 2013 möglich.

Die Befragung wird jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt, in Schleswig-Holstein nehmen rund 14 000 Haushalte daran teil.

Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund im engeren Sinne zählen im Mikrozensus alle Zugewanderten und alle in Deutschland geborene Ausländerinnen und Ausländer. Von den Deutschen mit Migrationshintergrund, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt besitzen, haben nur jene einen Migrationshintergrund im engeren Sinne, die mit ihren Eltern oder einem Elternteil im selben Haushalt leben, weil nur dann die für die Zuordnung entscheidende Elterninformation vorliegt. Zur Bevölkerung mit Migrationshintergrund im weiteren Sinne zählen zusätzlich jene Deutsche mit Migrationshintergrund, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit seit Geburt besitzen und nicht (mehr) mit den Eltern im selben Haushalt leben.

Die Ergebnisse des Mikrozensus können von anderen Daten, wie zum Beispiel der Melderegisterauswertung oder der Bevölkerungsfortschreibung, abweichen, da die Methoden zur Erhebung und Erstellung sich grundsätzlich unterscheiden. Von einem Vergleich der einzelnen Statistiken untereinander sollte abgesehen werden.

Kontakt:
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Fachliche Ansprechpartnerin:
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