Knapp zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler häufen Stimmen an
Statistik informiert … Nr. 127/2024
Bei den Hamburger Bezirksversammlungswahlen 2024 haben knapp zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler (61,8 Prozent) ihre Stimmen auf der Bezirksliste (gelbe Stimmzettel) ausschließlich angehäuft. D. h. sie vergaben mehrere Stimmen ausschließlich an die Gesamtliste einer Partei oder ausschließlich an eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten. Damit ließen sie die Möglichkeit des Hamburger Wahlrechts, die bis zu fünf möglichen Stimmen auf dem Stimmzettel zu verteilen, ungenutzt, so das Statistikamt Nord.
12,8 Prozent der Wählerinnen und Wähler verteilten ihre Stimmen dagegen auf verschiedene Kandidierende und/oder Gesamtlisten. Weitere 25,2 Prozent kombinierten beide Möglichkeiten. Damit nutzte zusammen über ein Drittel (38,0 Prozent) der Wählenden auf den Bezirkslisten die Möglichkeit der differenzierten Stimmenverteilung.
Ein anderes Bild zeigt sich bei der Wahlkreisliste (rote Stimmzettel), auf der keine Gesamtlisten der Parteien, sondern ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Hier häuften 44,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen an, entschieden sich also ausschließlich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Dagegen verteilten 13,8 Prozent die Stimmen auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten. 41,0 Prozent machten schließlich beides: Sie vergaben mehrere Stimmen an eine Person, verteilten darüber hinaus aber auch Stimmen an andere Kandidierende.
Weiterhin enthielt ein Großteil der Bezirkslistenstimmzettel (82,5 Prozent) ausschließlich Stimmen für einen Wahlvorschlag, d. h. die Stimmen wurden innerhalb einer Partei oder Wählervereinigung an die Gesamtlisten und/oder einzelnen Kandidierenden verteilt. Die Möglichkeit, verschiedene Parteien gleichzeitig zu wählen, nutzten dagegen 17,5 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
Auf der Wahlkreisliste vergaben die Wählerinnen und die Wähler ihre Stimmen etwas häufiger über Parteigrenzen hinweg. 22,2 Prozent der Wählerinnen und Wähler nutzten diese Möglichkeit. Dementsprechend vergaben 77,8 Prozent ihre Stimmen ausschließlich innerhalb einer Partei bzw. für eine Einzelkandidatur.
Wurde auf der Bezirksliste nur eine Partei gewählt, geschah dies vorwiegend über die Listenstimmen. Auf 54,2 Prozent der Stimmzettel, die ausschließlich Stimmen für einen Wahlvorschlag enthielten, waren nur Listenstimmen angekreuzt. 44,1 Prozent enthielten ausschließlich Personenstimmen und 1,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler kombinierten die beiden Stimmarten.
Das Verhältnis von Listen- zu Personenstimmen variiert je nach Partei: Bei den GRÜNEN, AfD und DIE LINKE überwiegen die Listenstimmen die Personenstimmen deutlich. Bei der CDU ist die Differenz kleiner. SPD und FDP erhielten dagegen etwas mehr Personen- als Listenstimmen.
Hinweise:
Das hier dargestellte sog. Kumulier- und Panaschierverhalten der Wählerinnen und Wähler der Bezirksversammlungswahlen 2024 basiert auf der Auswertung einer knapp einprozentigen Stichprobe der Stimmbezirke. Dabei wurden die Bezirkslisten (gelbe Stimmzettel) sowie die Wahlkreislisten (rote Stimmzettel) der Bezirksversammlungswahlen in 15 Wahlbezirken (zehn Urnenwahlbezirke und fünf Briefwahlbezirke) berücksichtigt.
Unter „Kumulieren“ versteht man die Anhäufung von zwei, drei, vier oder fünf Stimmen auf eine Gesamtliste bzw. eine kandidierende Person. Mit „Panaschieren“ ist die Verteilung von Stimmen auf mindestens zwei Gesamtlisten bzw. Listenkandidaten oder -kandidatinnen gemeint.
Tabellen: siehe PDF-Dokument
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