Mehr als zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler häufen Stimmen an
Statistik informiert … Nr. 76/2025
Bei der Hamburger Bürgerschaftswahl 2025 haben mehr als zwei Drittel der Wählerinnen und Wähler (68,4 Prozent) ihre Stimmen auf der Landesliste (gelber Stimmzettel) ausschließlich angehäuft. D. h. sie vergaben mehrere Stimmen ausschließlich an die Gesamtliste einer Partei oder ausschließlich an eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten. Damit ließen sie die Möglichkeit des Hamburger Wahlrechts, die bis zu fünf möglichen Stimmen auf dem Stimmzettel zu verteilen, ungenutzt, so das Statistikamt Nord.
5,9 Prozent der Wählerinnen und Wähler verteilten ihre Stimmen dagegen auf verschiedene Kandidierende und/oder Gesamtlisten. Weitere 25,5 Prozent kombinierten beide Möglichkeiten. Damit nutzte zusammen fast ein Drittel (31,4 Prozent) der Wählenden auf der Landesliste die Möglichkeit der differenzierten Stimmenverteilung.
Ein anderes Bild zeigt sich bei der Wahlkreisliste (roter Stimmzettel), auf der keine Gesamtlisten der Parteien, sondern ausschließlich Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen. Hier häuften 48,1 Prozent der Wählerinnen und Wähler ihre Stimmen an, entschieden sich also ausschließlich für eine Kandidatin oder einen Kandidaten. Dagegen verteilten 10,9 Prozent die Stimmen auf verschiedene Kandidatinnen und Kandidaten. 40,7 Prozent machten schließlich beides: Sie vergaben mehrere Stimmen an eine Person, verteilten darüber hinaus aber auch Stimmen an andere Kandidierende.
Über 80 Prozent wählen eine einzige Partei
Ein Großteil der Landeslistenstimmzettel (83,1 Prozent) enthielt ausschließlich Stimmen für einen Wahlvorschlag, d. h. die Stimmen wurden innerhalb einer Partei oder Wählervereinigung an die Gesamtlisten und/oder einzelnen Kandidierenden verteilt. Die Möglichkeit, verschiedene Parteien gleichzeitig zu wählen, nutzten dagegen 16,9 Prozent der Wählerinnen und Wähler.
Auf der Wahlkreisliste vergaben die Wählerinnen und die Wähler ihre Stimmen etwas häufiger über Parteigrenzen hinweg. 21,3 Prozent der Wählerinnen und Wähler nutzten diese Möglichkeit. Dementsprechend vergaben 78,7 Prozent ihre Stimmen ausschließlich innerhalb einer Partei bzw. für eine Einzelkandidatur.
Anteil der Listen- und Personenstimmen variiert nach Partei
Wurde auf der Landesliste nur eine Partei gewählt, geschah dies gleichermaßen über die Listenstimmen als auch über die Personenstimmen. Auf 48,6 Prozent der Stimmzettel, die ausschließlich Stimmen für einen Wahlvorschlag enthielten, waren nur Listenstimmen angekreuzt, 48,7 Prozent enthielten ausschließlich Personenstimmen. 2,7 Prozent der Wählerinnen und Wähler kombinierten die beiden Stimmarten innerhalb eines Wahlvorschlages.
Das Verhältnis von Listen- zu Personenstimmen variiert je nach Partei: Bei FDP, GRÜNEN, Volt, Die Linke, AfD und BSW überwiegen die Listenstimmen die Personenstimmen. SPD und CDU erhielten dagegen mehr Personen- als Listenstimmen.
Hinweise:
Für die Auswertung des Kumulier- und Panaschierverhaltens der Wählerinnen und Wähler bei der Bürgerschaftswahl 2025 wurden die Landeslisten in 61 Wahlbezirken sowie die Wahlkreislisten in 15 Wahlbezirken berücksichtigt.
Unter „Kumulieren“ versteht man die Anhäufung von zwei, drei, vier oder fünf Stimmen auf eine Gesamtliste bzw. eine kandidierende Person. Mit „Panaschieren“ ist die Verteilung von Stimmen auf mindestens zwei Gesamtlisten bzw. Listenkandidaten oder -kandidatinnen gemeint.
Tabellen: siehe PDF-Dokument
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