Landwirtschaftliche Betriebe werden entlastet
Statistik informiert … Nr. 81/2025
In Schleswig-Holstein profitieren in diesem Jahr rund 6 000 landwirtschaftliche Betriebe von einer Neuerung im Bereich der Agrarstatistik: Die Bodennutzungshaupterhebung 2025 wird erstmals vollständig ohne Befragung der Betriebe durchgeführt. Stattdessen greift die Statistik auf die bereits vorliegenden Verwaltungsdaten des „Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems“ (InVeKoS) zurück, so das Statistikamt Nord.
Die Bodennutzungshaupterhebung wird bundesweit jährlich durchgeführt. Die Statistik liefert wichtige Informationen zur landwirtschaftlichen Flächennutzung, etwa zur Größe der Acker- und Grünlandflächen oder zu den angebauten Kulturen. Diese werden u. a. für die Berechnung der Erntemengen benötigt. Die zu befragenden Betriebe wurden bislang anhand einer Stichprobe ausgewählt. Durch die Nutzung der Verwaltungsdaten wird dieselbe Datenqualität wie bei direkten Befragungen erzielt.
Weitergehende Verwaltungsdatennutzung vorgesehen
Für das Jahr 2026 ist eine weitergehende Verwaltungsdatennutzung vorgesehen: Auf Initiative der amtlichen Agrarstatistik zielt ein jetzt vorliegender Gesetzesentwurf darauf ab, nicht nur die Verwaltungsdaten der ausgewählten Betriebe, sondern aller rund 12 850 Betriebe in Schleswig-Holstein zu nutzen. Dies würde auch tiefergehende regionale Auswertungen, z. B. für die Kreise, ermöglichen.
Darüber hinaus wird das Statistikamt Nord bei der Agrarstrukturerhebung 2026 erstmals Daten des Meldeprogramms „Elektronische Nährstoffmeldung und Dokumentation - Schleswig-Holstein“ (ENDO-SH) nutzen. Dadurch entfällt für die auskunftgebenden Betriebe ein Teil der Fragen im Modul „Wirtschaftsdünger“.
Bereits in den vergangenen Jahren wurden die Rinderbestandserhebung sowie die Forststrukturerhebung auf die Nutzung von Verwaltungsdaten (sog. Sekundärstatistiken) umgestellt.
Hinweis:
Das „Integrierte Verwaltungs- und Kontrollsystem“ (InVeKoS) ist das zentrale Instrument der Agrarverwaltungen der Europäischen Union zur Überprüfung flächen- und tierbezogener Fördermaßnahmen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Besonders relevant ist es für die sogenannten Direktzahlungen, die der ersten Säule der GAP zugeordnet sind.
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