Verdienste von Geringverdienern überdurchschnittlich stark gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 74/2016

In Hamburg ist der Nominallohnindex im Jahr 2015 um 2,4 Prozent gestiegen. Der Nominallohnindex erfasst die durchschnittliche Veränderung der Bruttomonatsverdienste der vollzeit-, teilzeit- und geringfügig beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Einen überdurchschnittlichen Verdienstanstieg zeigt der Index für ungelernte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (plus 3,3 Prozent) sowie für angelernte Beschäftigte (plus 3,7 Prozent), so das Statistikamt Nord.

Damit wuchsen im vergangenen Jahr – nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns – die Verdienste der Beschäftigten mit niedrigen Arbeitseinkommen stärker als die der besser verdienenden Beschäftigten. In welchem Maße die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 die Veränderungsraten des Nominallohnindex beeinflusst hat, lässt sich auf Basis der vorliegenden Daten jedoch nicht ermitteln.

Vor Einführung des gesetzlichen Mindestlohns gab es im April 2014 in Hamburg
105 000 Jobs, die geringer bezahlt wurden als der neue Mindestlohn von brutto
8,50 Euro je Arbeitsstunde. 72 000 dieser Jobs, das sind 7,1 Prozent aller Beschäftigungsverhältnisse, kamen zum 1. Januar 2015 unter den Schutz des Mindestlohngesetzes. Für die restlichen Arbeitsverhältnisse mit Niedriglöhnen sieht das Gesetz Ausnahmen vor, die zum Beispiel für Auszubildende, Praktikanten und Personen unter 18 Jahren gelten.

Der gesetzliche Mindestlohn soll vor allem denjenigen Beschäftigten Schutz bieten, für die keine Tarifverträge gelten. 84 Prozent der nun geschützten gering bezahlten Jobs bestanden in Betrieben, die nicht tarifgebunden waren. In vom Mindestlohngesetz erfassten Jobs mit geringen Verdiensten waren in Hamburg ebenso viele Frauen wie Männer tätig. In der Mehrzahl (55 Prozent) handelte es sich um Minijobs, 27 Prozent waren Teilzeit- und 18 Prozent Vollzeitbeschäftigungen.

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