18 Prozent der Verurteilten erhielten Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung

Statistik informiert ... Nr. 39/2015

Im Jahr 2013 haben die Strafgerichte in Hamburg 975 Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt, das sind neun Prozent weniger als im Vorjahr. Von den schuldig Gesprochenen erhielten 18 Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung, während in 37 Prozent der Fälle die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weitere 17 Prozent der Verurteilten erhielten eine Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht (Erwachsenenstrafrecht) und bei 29 Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts, so das Statistikamt Nord.

Von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und -tätern waren 18 Prozent Jugendliche, die zum Tatzeitpunkt zwischen 14 und 17 Jahre alt waren und weitere 20 Prozent waren Heranwachsende zwischen 18 und 20 Jahren. Der Anteil der Frauen lag bei neun Prozent. 39 Prozent waren ausländische Staatsangehörige und bereits vorbestraft waren 56 Prozent der Verurteilten.

38 Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern auch 97 Prozent der 18- bis 20-Jährigen.

Die meisten Schuldsprüche erfolgten wegen gefährlicher Körperverletzung (63 Prozent) sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes (zusammen 26 Prozent).

Tabelle: siehe PDF-Dokument 

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