Zahlreiche Hebesätze geändert
Statistik informiert … Nr. 141/2025
Die meisten schleswig-holsteinischen Gemeinden haben ihre Grundsteuerhebesätze im Vergleich zum Vorjahr geändert. Diese Anpassungen wurden im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform erforderlich, die für die Grundsteuerfestsetzungen ab 2025 gilt. Die vorläufigen Ergebnisse zeigen, dass bei der Grundsteuer A fast genauso viele Gemeinden die Hebesätze gesenkt wie angehoben haben, so das Statistikamt Nord. Bei der Grundsteuer B hat ein Großteil der Gemeinden den Hebesatz erhöht.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A, die auf land- und forstwirtschaftliches Vermögen erhoben wird, wurden in 490 Gemeinden erhöht und in 480 Gemeinden gesenkt. In 134 Gemeinden blieb der Hebesatz für die Grundsteuer A unverändert. Die Hebesätze variieren dabei von null Prozent in sieben Gemeinden bis 1 794 Prozent in der Stadt Arnis im Kreis Schleswig-Flensburg.
Bei der Grundsteuer B, mit der bebaute und unbebaute Grundstücke besteuert werden, gibt es elf Gemeinden, die den Hebesatz auf null Prozent festgesetzt haben. Mit 1 297 Prozent gilt der höchste Hebesatz für die Grundsteuer B in der Gemeinde Rethwisch im Kreis Steinburg, jedoch nur für Nichtwohngrundstücke. Von den Gemeinden, die für die Grundsteuer B einen einheitlichen Hebesatz festgesetzt haben, hat die kreisfreie Stadt Flensburg mit 953 Prozent den höchsten Hebesatz.
Von der landesrechtlichen Option, separat für Wohngrundstücke und für Nichtwohngrundstücke einen Hebesatz festzusetzen, haben 17 Gemeinden Gebrauch gemacht. Drei Gemeinden haben sich dabei für identische Hebesätze für diese beiden Gruppen von Grundstücken entschieden. In den restlichen Gemeinden war der Hebesatz für Nichtwohngrundstücke maximal doppelt so hoch wie der für Wohngrundstücke.
In 879 Gemeinden ist der Hebesatz für die Grundsteuer B, der allgemein bzw. für Wohngrundstücke gilt, höher als 2024. In 117 Gemeinden wurde der Hebesatz dagegen gesenkt und in 108 Gemeinden nicht geändert. Die für Nichtwohngrundstücke gesondert festgesetzten Hebesätze waren mit einer Ausnahme alle höher als die Hebesätze, die vor der Grundsteuerreform galten.
Im ersten Halbjahr 2025 betrug in Schleswig-Holstein das Istaufkommen der Grundsteuer A 9,3 Mio. Euro und der Grundsteuer B 248,6 Mio. Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2024 betrugen die Halbjahreswerte 11,9 Mio. Euro bzw. 253,5 Mio. Euro.
Hinweise:
Die Grundsteuern gehören zusammen mit der Gewerbesteuer zu den wichtigsten Gemeindesteuern. Sie werden auf den im Inland liegenden Grundbesitz erhoben und bleiben in vollem Umfang bei den Gemeinden, denen die Liegenschaften zuzuordnen sind. Unterschieden wird dabei zwischen land- und forstwirtschaftlichem Vermögen (Grundsteuer A) und unbebauten und bebauten Grundstücken, die nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen sind (Grundsteuer B).
Die Hebesätze werden von den Gemeinden festgesetzt. Sie geben in Prozent den Faktor an, mit dem die von den Finanzämtern festgestellten Grundsteuermessbeträge multipliziert werden, um die Höhe der auf eine Liegenschaft entfallenden Steuerschuld zu bestimmen.
Mit der Grundsteuerreform wurde auch die Möglichkeit geschaffen, für unbebaute, baureife Grundstücke einen gesonderten Hebesatz festzulegen. In Schleswig-Holstein nutzt bislang keine Gemeinde diese Möglichkeit.
Die Grundsteuerhebesätze aller schleswig-holsteinischen Gemeinden sind auf der (Externer Link) als Download verfügbar.
Karten: siehe PDF-Dokument
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