Zahl der Inobhutnahmen um acht Prozent gesunken

Statistik informiert … Nr. 113/2026

Im Jahr 2025 haben die schleswig-holsteinischen Behörden 2 482 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen. Damit sank die Zahl der Inobhutnahmen gegenüber dem Vorjahr um 229 Personen bzw. acht Prozent, so das Statistikamt Nord. 

Deutlicher weniger Inobhutnahmen von unbegleitet aus dem Ausland eingereisten Min­derjährigen

Die Hauptursache für den Rückgang waren deutlich weniger Inobhutnahmen von unbegleitet aus dem Ausland eingereisten Minderjährigen. Ihre Zahl sank gegenüber dem Vorjahr um 308 auf 455 Personen. Das entspricht einem Rückgang von 40 Prozent. 

Häufigste Anlässe für eine Inobhutnahme waren die Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils (41 Prozent der Fälle) und Misshandlungen (23 Prozent). Darüber hinaus wurden beispielsweise Vernachlässigung, Beziehungs- und Integrationsprobleme in Heim oder Pflege­familie als Anlass der Maßnahme genannt (Mehrfachnennungen möglich).

33 Prozent der in Obhut genommenen Minderjährigen waren im Alter von 16 bis unter 18 Jah­ren, weitere 29 Prozent im Alter von 14 bis unter 16 Jahren. Die weiteren Inobhutnahmen betrafen Kinder im Alter von unter 14 Jahren. Fast die Hälfte aller unterstützten Kinder und Jugendlichen hatte einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil ausländischer Her­kunft).

Neben den 2 482 Inobhutnahmen gab es 33 Fälle von unbegleitet aus dem Ausland eingereis­ten Personen, bei denen das Verfahren durch Feststellung der Volljährigkeit beendet wurde (Vorjahr: 77 Personen).

Hinweise: 
Die Jugendämter sind nach dem Kinder- und Jugendhilferecht berechtigt und verpflichtet, in akuten Krisen- oder Gefahrensituationen vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) als sozialpädagogische Hilfe durchzuführen.

Die Angaben umfassen neben der regulären auch die vorläufigen Inobhutnahmen nach unbe­gleiteter Einreise aus dem Ausland. Dadurch kommt es insbesondere bei dieser Gruppe zu Doppelzählungen, wenn die betroffenen Personen zunächst in vorläufige und danach in regu­läre Obhut genommen werden. 

 

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