Anzahl der Unternehmensinsolvenzen gestiegen

Statistik informiert … Nr. 148/2026

Für das erste Halbjahr 2026 hat das Insolvenzgericht Hamburg 441 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das waren 7,8 Prozent bzw. 32 Verfahren mehr als im ersten Halbjahr 2025, so das Statistikamt Nord. In den vergangenen zehn Jahren lag der Wert nur in den beiden Halbjahren des Jahres 2016 sowie im zweiten Halbjahr 2025 höher.

Am häufigsten betraf eine Insolvenz mit 69 Fällen Unternehmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (z. B. Verwaltung und Führung von Unternehmen und Betrieben, Unternehmensberatung). An zweiter Stelle folgten mit 59 Fällen Unternehmen aus dem Bereich sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (z. B. Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudebetreu-ung). In diesem Bereich stieg die Zahl der Insolvenzen besonders stark (plus 59 Prozent).

Bezogen auf den Unternehmensbestand gab es im Gastgewerbe die meisten Insolvenzen. Dort gab es 108 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen. Hamburgweit waren es 50 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

In den insolventen Unternehmen arbeiteten mindestens 2 680 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die voraussichtlichen Forderungen beliefen sich auf fast 702 Mio. Euro. Im Durchschnitt schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern 1,6 Mio. Euro.

Das Gericht entschied zudem im ersten Halbjahr 2026 über 1 156 Anträge von Privatpersonen auf Verbraucherinsolvenz. Das waren 3,3 Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit 41 800 Euro verschuldet.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2024 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, die im Berichtszeitraum eine Voranmeldung abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten. Die Zuordnung eines Unternehmens zum Bundesland erfolgt nach dem Sitz seiner Geschäftsleitung.

Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren veröffentlicht das Statistikamt Nord auf seiner Website (Externer Link).

 

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