Anzahl der Unternehmensinsolvenzen stark gestiegen

Statistik informiert … Nr. 149/2026

Für das erste Halbjahr 2026 haben die schleswig-holsteinischen Insolvenzgerichte 571 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Das waren 26 Prozent bzw. 117 Verfahren mehr als im ersten Halbjahr 2025, so das Statistikamt Nord. Einen höheren Halbjahreswert gab es zuletzt im ersten Halbjahr 2012. Im längerfristigen Vergleich gab es in den meisten Halbjahren zwischen 2002 und 2010 jedoch noch mehr Insolvenzen als in der ersten Jahreshälfte 2026.

Mindestens 3 641 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren im ersten Halbjahr 2026 direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Das entspricht einem Plus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die Summe der voraussichtlichen Forderungen lag bei 458 Mio. Euro und damit um 8,3 Prozent niedriger als im ersten Halbjahr 2025. Im Durchschnitt schuldeten die insolventen Unternehmen ihren Gläubigerinnen und Gläubigern 802 700 Euro.

Am häufigsten wurden Unternehmensinsolvenzen in den Kreisen Herzogtum Lauenburg (65 Fälle) und Stormarn (63 Fälle) gemeldet. Bezogen auf den Unternehmensbestand war ebenfalls der Kreis Herzogtum Lauenburg mit 93 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen am stärksten betroffen. Landesweit lag die Quote bei 50 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

Nach Wirtschaftszweigen traten die meisten Insolvenzen im Baugewerbe auf (116 Fälle). Relativ zum Unternehmensbestand waren die Bereiche Gesundheits- und Sozialwesen sowie Verkehr und Lagerei besonders betroffen. Dort gab es 110 bzw. 105 Insolvenzen je 10 000 Unternehmen.

Die Gerichte entschieden zudem im ersten Halbjahr 2026 über 1 619 Anträge von Privatpersonen auf Verbraucherinsolvenz. Das waren sieben Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Durchschnittlich war eine insolvente Person mit 42 900 Euro verschuldet.

Hinweise:
In der Insolvenzstatistik werden von den Insolvenzgerichten die beantragten Verfahren gemeldet, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2024 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, die im Berichtszeitraum eine Voranmeldung abgegeben haben und einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten. Die Zuordnung eines Unternehmens zum Bundesland erfolgt nach dem Sitz seiner Geschäftsleitung.

Bei den Verbraucherinsolvenzen werden in dieser Darstellung nur Insolvenzen von Verbraucherinnen und Verbrauchern betrachtet; ehemals selbstständig Tätige mit vereinfachtem Verfahren werden hier nicht berücksichtigt.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren veröffentlicht das Statistikamt Nord auf seiner Website (Externer Link).

 

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