Start der umfassenden Befragung der landwirtschaftlichen Betriebe

Statistik informiert ... Nr. 19/2010

In diesen Wochen startet die bundesweite Landwirtschaftszählung 2010. Sie ermöglicht eine aktuelle und detaillierte Darstellung des landwirtschaftlichen Sektors. Alle landwirtschaftlichen Betriebe in Hamburg und Schleswig-Holstein sind angehalten, Angaben zu ihrer wirtschaftlichen Situation, ihren Viehbeständen und zum Pflanzenanbau zu machen, so das Statistikamt Nord.

Eine Landwirtschaftszählung als umfassender Agrarzensus findet in Deutschland alle zehn Jahre statt. Rechtliche Grundlage dieser Erhebung ist eine EU-Verordnung, die die Befragung aller landwirtschaftlichen Betriebe anordnet, sofern diese mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche bewirtschaften oder bestimmte Mindestbestände an Vieh halten beziehungsweise bestimmte Mindestflächen mit Sonderkulturen (wie beispielsweise Gartenbau- oder Dauerkulturen) bebauen.

Die Ergebnisse der Landwirtschaftszählung stellen ein belastbares Fundament für politische Entscheidungen in der EU und in Deutschland dar. Sie ermöglichen es, internationale Berichtspflichten zum Klimaschutz zu erfüllen und die Auswirkungen agrarpolitischer Maßnahmen richtig einschätzen zu können. Dies schafft die Voraussetzung zur Entwicklung zukünftiger Subventionsstrategien für den landwirtschaftlichen Sektor.

Die Erhebung beinhaltet neben den klassischen Fragen zur wirtschaftlichen Situation (unter anderem zu Arbeitskräften und Pachtpreisen), zu Viehhaltung und Anbaustrukturen beispielsweise auch solche zur Berufsbildung der Landwirte und zur Hofnachfolge. Eine Stichprobe von etwa einem Drittel der Betriebe erhält einen erweiterten Fragebogen, in dem zusätzlich Angaben zu Bewirtschaftungs- und Produktionsmethoden (zum Beispiel in Bezug auf die Bodenbewirtschaftung) sowie Stallhaltungs- und Weideverfahren erfragt werden, um Erkenntnisse über die Beziehung zwischen Landwirtschaft und Umwelt zu gewinnen. Auch Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien und außerlandwirtschaftlicher Aktivitäten, zum Beispiel im Bereich Tourismus oder Direktvermarktung, sind Gegenstand der Befragung und sollen Aufschluss über den Beitrag der Betriebe zur Entwicklung des ländlichen Raumes geben.

Um die auskunftspflichtigen Landwirte zu entlasten, werden so weit wie möglich Daten aus der Verwaltung übernommen, wie Angaben zu Flächen und Vieh aus dem Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem (InVeKoS), Rinderdaten aus dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT), Informationen zur Inanspruchnahme von Investitionsförderhilfen und Angaben zu Flächen mit gentechnisch veränderten Kulturen. Darüber hinaus wurden die Erfassungsgrenzen zur Entlastung kleinerer Betriebe seit der Agrarstrukturerhebung 2007 von zwei auf fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche angehoben.

In Schleswig-Holstein erfolgt die Befragung mit Hilfe von Erhebungsbeauftragten der Gemeinden, die den Landwirten die Fragebögen bringen und ihnen beim Ausfüllen helfend zur Seite stehen. In Hamburg erhalten die Betriebe ihre Fragebögen auf dem Postweg, flankiert von telefonischer Unterstützung durch das Statistikamt Nord.

Selbstverständlich werden alle erhobenen Daten vertraulich behandelt. Sie unterliegen dem Statistikgeheimnis und dürfen grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht an die Finanzverwaltung oder an die Stellen, die Fördermittel bewilligen oder kontrollieren.

Weiterführende Informationen zur Landwirtschaftzählung finden Sie in den Internet-Angeboten des Statistischen Bundesamtes und auch des Statistikamtes Nord.

Ansprechpartnerin:

Cora Haffmans
Telefon: 0431 6895-9306
E-Mail: ase.agra(at)statistik-nord(dot)de

 

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