Große Unterschiede zwischen den Hamburger Stadtteilen

Statistik informiert ... SPEZIAL Nr. VIII/2017

Aus der bislang alle drei Jahre durchgeführten Lohn- und Einkommensteu­erstatistik resultieren nicht nur Angaben über die festgesetzte Steuer, son­dern auch über die Steuerpflichtigen und deren Einkünfte. Für das jetzt vor­liegende Jahr 2013 wurden 943 570 Hamburger Lohn- und Einkommen­steuerpflichtige ermittelt, die einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgen­den als „Einkommen“ bezeichnet) in Höhe von 36,85 Mrd. Euro erzielten. Rein rechnerisch ergibt sich damit für jeden Steuerpflichtigen ein Einkommen in Höhe von 39 054 Euro, so das Statistikamt Nord. Da einige Steuerpflichtige sehr hohe Einkommen haben – so gab es in der Hansestadt beispielsweise 867 „Einkommensmillionäre“ –, liegen die Werte der meisten Steuerpflichti­gen (69 Prozent) unterhalb des Hamburger Durchschnitts. Der gegenüber Extremwerten robustere Median zeigt, dass die Hälfte aller Steuerpflichtigen ein Einkommen von höchstens 25 449 Euro hatte.

Im Vergleich zu 2010 hat die Zahl der Steuerpflichtigen um 27 900 (plus 3,0 Prozent) zugenommen und das Einkommen um 4,28 Mrd. Euro (plus 13,1 Prozent). Das durchschnittliche Einkommen je Steuerpflichtigen ist dadurch ebenfalls gestiegen, und zwar um 3 487 Euro bzw. 9,8 Prozent. Auch die Zahl der „Einkommensmillionäre“ wuchs, und zwar um 143. Bei diesem Vergleich ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Werte für das Jahr 2010 u. a. durch die Finanz- und Wirtschaftskrise beeinflusst worden waren – im Jahr 2010 gab es beispielsweise 135 Einkommensmillionäre weniger als 2007.

Werden die Durchschnittswerte für die einzelnen Stadtteile ermittelt, zeigen sich deutliche Unterschiede: Die Spanne reicht von 13 777 Euro bis 120 716 Euro je Steuerpflichtigen (siehe nachstehende Stadtteil-Karte und Tabelle). Wie die Karte zeigt, haben die fünf Stadtteile mit den höchsten Werten jeweils ein durchschnittliches Einkommen von mindestens 93 310 Euro je Steuerpflichtigen. Dies sind die drei Elbvororte Nienstedten (120 716 Euro), Blankenese (117 139 Euro) und Othmarschen (108 258 Euro) sowie Harvestehude (111 088 Euro) und Wohldorf-Ohlstedt (94 234 Euro).

Für die fünf Stadtteile mit den geringsten Durchschnittswerten ergibt sich jeweils ein Einkommen, das unter 21 194 Euro je Steuerpflichtigem liegt. Vier dieser Stadtteile gehören zum Bezirk Hamburg-Mitte: Kleiner Gras­brook/Steinwerder mit 13 777 Euro, Veddel mit 15 831 Euro, Hammerbrook mit 19 468 Euro sowie Rothenburgsort mit 20 473 Euro. Hinzu kommt im Bezirk Harburg der Stadtteil Harburg (20 773 Euro).

Methodische Hinweise:

1. Die bisher alle drei Jahre durchgeführte Lohn- und Einkommensteuersta­tistik wird ab dem Steuerjahr 2012 jährlich aufbereitet. Allerdings mussten aus fiskalpolitischen Gründen zunächst die nun vorliegenden Ergebnisse für 2013 ausgewertet werden, so dass 2012 als Vergleichsjahr noch nicht vor­liegt.

2. Der große zeitliche Abstand zwischen Erhebungszeitraum und Veröffent­lichung beruht darauf, dass der 30.9. des dritten Folgejahres als Schluss­termin für die Lieferung durch die Finanzverwaltung festgelegt ist.

3. Zusammenveranlagte Ehepaare werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.

4. Vereinfachend dargestellt wird der Gesamtbetrag der Einkünfte (§ 2 EStG) aus der Summe der sieben Einkunftsarten der Steuerpflichtigen er­mittelt, die dann v. a. um den Altersentlastungsbetrag (§ 24a EstG) und den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EstG) vermindert wird. Bei den einzelnen Einkunftsarten wird zwischen Gewinneinkünften (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit) und Überschussein­künften (nichtselbstständige Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Ver­pachtung, sonstige Einkünfte) unterschieden.

Tabelle und Karte: siehe PDF-Dokument

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Fachliche Ansprechpartnerin:
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