Deutliche regionale Einkommensunterschiede
Statistik informiert … Nr. 101/2024
Im Jahr 2020 stieg der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Einkommen“ bezeichnet) der 1,01 Mio. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen mit Wohnsitz in Hamburg um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 48 000 Euro, so das Statistikamt Nord. Auf der Ebene der Bezirke wurde das höchste durchschnittliche Einkommen mit 61 300 Euro in Altona erzielt. Der Bezirk Hamburg-Mitte bildete mit 33 800 Euro je Steuerpflichtigen das Schlusslicht.
Die Durchschnittswerte der Stadtteile unterschieden sich noch stärker. Die Spanne reichte von 17 100 Euro bis 167 700 Euro je Steuerpflichtigen. Die höchsten durchschnittlichen Einkommen hatten die Elbvororte Nienstedten (167 700 Euro), Othmarschen (142 600 Euro) und Blankenese (130 300 Euro) im Bezirk Altona. Die Stadtteile mit den geringsten Einkommen je Steuerpflichtigen gehören mehrheitlich zum Bezirk Hamburg-Mitte. Darunter hatten Steuerpflichtige, die in den Stadtteilen Kleiner Grasbrook/Steinwerder (17 100 Euro), Veddel (21 100 Euro) und Rothenburgsort (26 300 Euro) lebten, die geringsten durchschnittlichen Einkommen.
Da einige Steuerpflichtige sehr hohe Einkommen hatten, lag das Einkommen bei über zwei Drittel der Steuerpflichtigen (70 Prozent) unter dem Durchschnittseinkommen von 48 000 Euro für Hamburg. Der gegenüber Extremwerten robustere Median zeigte, dass die Hälfte aller Steuerpflichtigen ein Einkommen von höchstens 30 700 Euro aufwies.
Hinweise:
Für die Ebene der Stadtteile und Bezirke in Hamburg stehen die Ergebnisse auf unserer (Externer Link) zum Download zur Verfügung.
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als eine Steuerpflichtige bzw. ein Steuerpflichtiger gezählt. Hier dargestellt werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte.
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Entsprechend werden sie in diesen Fällen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.
Tabelle und Karte: siehe PDF-Dokument
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