Mehr als 1 500 Einkommensmillionärinnen und -millionäre
Statistik informiert ... Nr. 135/2025
Im Jahr 2021 haben 1 537 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Wohnsitz in der Hansestadt Hamburg jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als Einkommen bezeichnet) von mindestens einer Mio. Euro erzielt. Damit lag die sogenannte Millionärsdichte bei 15,1 Einkommensmillionärinnen und -millionären je 10 000 Steuerpflichtigen, so das Statistikamt Nord. Im Vergleich der Bundesländer hielt Hamburg mit diesem Wert weiterhin die Spitzenposition.
Im Vergleich zu 2020 erhöhte sich die Anzahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre um 17,9 Prozent bzw. 233 Steuerpflichtige. Seit 2013 stieg damit ihre Anzahl zum neunten Mal in Folge.
Im Durchschnitt betrug das Einkommen pro Einkommensmillionärin bzw. -millionär 3,08 Mio. Euro. Der Durchschnittswert stieg binnen Jahresfrist um 119 000 Euro bzw. 4,0 Prozent. Die Hälfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre erreichte ein Einkommen von bis zu 1,65 Mio. Euro.
Insgesamt erzielten die Hamburger Einkommensmillionärinnen und -millionäre ein Einkommen von 4,74 Mrd. Euro. Die festzusetzende Einkommensteuer betrug 1,72 Mrd. Euro. Das sind 15,5 Prozent von der in Hamburg insgesamt festzusetzenden Einkommensteuer. Zu dem Einkommen der Einkommensmillionärinnen und -millionäre trugen insbesondere die Einkünfte aus Gewerbebetrieben bei. Fast zwei Drittel ihrer Einkünfte entfielen auf diese Einkunftsart. Auf alle Steuerpflichtige bezogen betrug dieser Anteil lediglich 11,6 Prozent.
Die insgesamt 1,02 Mio. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Hamburg erzielten im Jahr 2021 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 51,7 Mrd. Euro. Das durchschnittliche Einkommen pro Steuerpflichtigen betrug 50 727 Euro. Das sind 5,6 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Steuerpflichtigen erzielten ein Einkommen von maximal 32 072 Euro.
Hinweise:
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Bei der hiesigen Darstellung werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt.
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.
Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Entsprechend werden sie in diesen Fällen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.
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