Deutliche regionale Einkommensunterschiede
Statistik informiert … Nr. 145/2024
Im Jahr 2020 haben rund 127 000 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Wohnsitz in Kiel einen durchschnittlichen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als „Einkommen“ bezeichnet) von 37 500 Euro erzielt. Das sind drei Prozent mehr als im Vorjahr. Damit lag das durchschnittliche Einkommen in Kiel unter dem schleswig-holsteinischen Durchschnitt in Höhe von 43 600 Euro, so das Statistikamt Nord.
Die für Kiel erstmals durchgeführten kleinräumigen Auswertungen zeigen deutliche regionale Einkommensunterschiede. So wurde auf der Ebene der Ortsteile das höchste durchschnittliche Einkommen mit 58 200 Euro in Holtenau erzielt. Dahinter folgten die Ortsteile Meimersdorf/Moorsee und Schilksee mit 55 600 bzw. 53 300 Euro je Steuerpflichtigen. In den Ortsteilen Gaarden, Mettenhof sowie Neumühlen-Dietrichsdorf/Oppendorf wurden hingegen durchschnittliche Einkommen von maximal 28 100 Euro erzielt. Der Ortsteil Gaarden bildete dabei mit 18 500 Euro je Steuerpflichtigen das Schlusslicht.
Die Durchschnittswerte der unterhalb der Ortsteile liegenden Stadtteile unterscheiden sich noch stärker. Die Spanne reicht von 18 000 Euro bis 154 400 Euro. Die höchsten durchschnittlichen Einkommen je Steuerpflichtigen hatten die Stadtteile Düsternbrook (154 400 Euro), Altstadt (74 300 Euro) und Meimersdorf (59 100 Euro). Die Stadtteile mit den geringsten Einkommen je Steuerpflichtigen waren Gaarden-Ost (18 000 Euro), Mettenhof (25 400 Euro) und Ellerbek (27 000 Euro).
Hinweise:
Die Angaben der Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen wurden in Kooperation mit dem Stadtamt für Statistik und Wahlen in Kiel den Orts- bzw. Stadtteilen zugeordnet. Die Daten stehen im Excelformat auf der (Externer Link) zur Verfügung.
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt.
Hier dargestellt werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte. Dieser setzt sich zusammen aus den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und sonstigen Einkünften unter Berücksichtigung bestimmter Abzugsbeträge.
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen steuerlichen Veranlagungsdauer liegen Ergebnisse erst im vierten Jahr nach dem Veranlagungsjahr vor.
Karte und Tabellen: siehe PDF-Dokument
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