Deutlich mehr Einkommensmillionärinnen und -millionäre

Statistik informiert ... Nr. 136/2025

Im Jahr 2021 haben 1 184 Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein jeweils einen Gesamtbetrag der Einkünfte (im Folgenden als Einkommen bezeichnet) von mindestens einer Mio. Euro erzielt. Das entspricht einem Anstieg von 17,0 Prozent bzw. 172 Steuerpflichtigen gegenüber dem Vorjahr 2020, so das Statistikamt Nord. Seit 2014 stieg die Anzahl der Einkommensmillionärinnen und -millionäre zum achten Mal in Folge.

Durchschnittlich betrug das Einkommen pro Einkommensmillionärin bzw. -millionär 2,8 Mio. Euro, das sind 272 000 Euro bzw. 10,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Einkommensmillionärinnen und -millionäre erreichte ein Einkommen von bis zu 1,51 Mio. Euro.

Insgesamt erzielten die schleswig-holsteinischen Einkommensmillionärinnen und -millionäre ein Einkommen von 3,31 Mrd. Euro. Die festzusetzende Einkommensteuer betrug 1,12 Mrd. Euro. Das sind 9,3 Prozent von der in Schleswig-Holstein insgesamt festzusetzenden Einkommensteuer. Zu ihrem Einkommen trugen insbesondere die Einkünfte aus Gewerbebetrieben bei: Über 80 Prozent ihrer Einkünfte entfielen auf diese Einkunftsart. Zum Vergleich: Bei allen Steuerpflichtigen betrug dieser Anteil lediglich 12,7 Prozent.

Die sogenannte Millionärsdichte lag in Schleswig-Holstein mit 7,9 Einkommensmillionärinnen und -millionären je 10 000 Steuerpflichtigen knapp unter dem Bundesdurchschnitt von 8,0. Bei den Kreisen und kreisfreien Städten war sie im Kreis Nordfriesland mit 16,1 am höchsten und lag sogar über dem Wert von 15,1 in Hamburg, dem Spitzenreiter unter den Bundesländern. Es folgten die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön mit einem Wert von 9,8 bzw. 9,7. In der kreisfreien Stadt Neumünster war die Millionärsdichte mit einer Quote von 2,5 je 10 000 Steuerpflichtigen am geringsten.

Die 1,5 Mio. Lohn- und Einkommensteuerpflichtigen in Schleswig-Holstein erzielten im Jahr 2021 einen Gesamtbetrag der Einkünfte von 68,4 Mrd. Euro. Das durchschnittliche Einkommen pro Steuerpflichtigen betrug 45 481 Euro. Das waren 4,4 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Hälfte der Steuerpflichtigen erzielten ein Einkommen von maximal 31 431 Euro.

Hinweise:
Ehepaare und Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften mit Zusammenveranlagung werden als ein Steuerpflichtiger gezählt. Bei der hiesigen Darstellung werden nur unbeschränkt Lohn- und Einkommensteuerpflichtige mit einem nichtnegativen Gesamtbetrag der Einkünfte berücksichtigt.

Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerstatistik erhoben. Aufgrund der langen Veranlagungsdauer können diese Ergebnisse erst vier Jahre nach dem Veranlagungsjahr veröffentlicht werden.

Einkünfte aus Kapitalvermögen werden seit Einführung der Abgeltungsteuer zum 1.1.2009 in der Regel mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent an der Quelle besteuert und müssen nicht mehr von den Steuerpflichtigen in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Entsprechend werden sie in diesen Fällen bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nicht berücksichtigt.

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