Unterschiedliche Entwicklung bei der Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung in beiden Ländern

Statistik informiert ... Nr. 79/2005

Im Jahr 2004 erhielten in Hamburg insgesamt 1982 Personen das „Meister-BAFöG“, mit dem die berufliche Aufstiegsfortbildung gefördert wird. Gegenüber dem Höchststand 2003 ist dies ein Rückgang um vier Prozent. Wie das Statistikamt Nord mitteilt, waren 42 Prozent der Geförderten Frauen. Bei der Mehrzahl der Maßnahmen handelte es sich um Teilzeitfortbildungen (54 Prozent). Die Maßnahmen wurden überwiegend (74 Prozent) als Lehrgänge an privaten Instituten wahrgenommen, zu einem kleineren Teil auch an Schulen (23 Prozent) oder als Fernlehrgang (drei Prozent).

Der finanzielle Aufwand betrug in der Elbmetropole insgesamt rund 8,6 Mio. Euro, überwiegend Leistungen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (56 Prozent) sowie für den Lebensunterhalt (43 Prozent), in geringem Umfang auch für die Anfertigung des „Meisterstücks“ sowie für Kinderbetreuung. Der Gesamtaufwand umfasst 2,8 Mio. Euro Zuschüsse und 5,7 Mio. Euro bewilligte Darlehen. Diese bewilligten Darlehen werden nach freier Entscheidung der Geförderten in Anspruch genommen und wurden auch im Jahr 2004 nur zum Teil ausgeschöpft. Je geförderter Person ergab sich auf Basis der Bewilligungen rechnerisch ein durchschnittlicher Förderbetrag in Höhe von 4 749 Euro.

In Schleswig-Holstein haben im Jahr 2004 insgesamt 5 225 Personen „Meister-BAFöG“ erhalten. Dies ist gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um vier Prozent auf einen neuen Höchststand. Frauen stellten 38 Prozent der Geförderten. Fast drei Viertel (73 Prozent) der Fälle wurden als Teilzeitfortbildungen durchgeführt. Die überwiegende Zahl der Maßnahmen (79 Prozent) fand an privaten oder öffentlichen Instituten statt, 15 Prozent an Schulen und sechs Prozent als Fernlehrgang.

Im nördlichsten Bundesland belief sich der Gesamtaufwand im Jahr 2004 auf rund 9,8 Mio. Euro, überwiegend bereit gestellt für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (60 Prozent) sowie für den Lebensunterhalt (39 Prozent) und in geringem Umfang für die Anfertigung des „Meisterstücks“ sowie für
Kinderbetreuung. Vom Gesamtaufwand entfielen 2,4 Mio. Euro auf Zuschüsse und 7,4 Mio. Euro auf bewilligte Darlehen. Auf Basis der bewilligten Beträge ergab sich je geförderter Person rechnerisch ein durchschnittlicher Förderbetrag in Höhe von 2 162 Euro.

Das „Meister-BAFöG“ unterstützt Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahmen bzw. zum Lebensunterhalt. Grundlage der Leistungen ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).


Ansprechpartner:

Bernd Grocholski-Plescher
Telefon: 0431 6895-9323
E-Mail: schulen.kultur(at)statistik-nord(dot)de

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