Umstellung der Haushaltebefragung auf unterjährige Erhebung

Statistik informiert ... Nr. 2/2005

Ab Januar 2005 wird im gesamten Bundesgebiet der Mikrozensus durchgeführt, eine Befragung bei einem Prozent aller bundesdeutschen Haushalte. Gleichzeitig findet in allen Ländern der Europäischen Union eine Erhebung über Arbeitskräfte statt, in Deutschland, um Kosten zu sparen, zusammen mit dem Mikrozensus.

Bisher bezogen sich die Ergebnisse des Mikrozensus auf eine im Frühjahr fest vorgegebene Berichtswoche. Mit Beginn dieses Jahres werden die ausgewählten Haushalte gleichmäßig über alle Kalenderwochen eines Jahres befragt, sodass neben durchschnittlichen Jahresergebnissen auch monatliche und vierteljährliche Auswertungen möglich sind. Mit der Einführung des unterjährigen Mikrozensus können die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und sozioökonomische Veränderungen über kurze Perioden aufgezeichnet und analysiert werden. Um die zeitnahe Beobachtung sicherzustellen, werden erstmals Laptops als moderne Erhebungsinstrumente genutzt, für deren Einsatz die Zustimmung der Datenschutzbeauftragten vorliegt.

Durch das Statistikamt Nord werden in Hamburg 9 000 und in Schleswig-Holstein 14 000 Haushalte über das ganze Jahr verteilt befragt, die nach einem statistisch-mathematischen Zufallsverfahren ausgewählt worden sind. Die Befragungen werden von besonders geschulten und zuverlässigen Erhebungsbeauftragten durchgeführt. Sie kündigen ihren Besuch zum Interview bei den auskunftspflichtigen Haushalten schriftlich an und können sich ausweisen.

Durch den Mikrozensus werden vorwiegend Daten über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, über die Familien und Haushalte und über den Arbeitsmarkt ermittelt. Für eine Reihe von Sachfragen aus den Bereichen Familien-, Renten- oder Bildungspolitik ist der Mikrozensus die einzige regelmäßige Informationsquelle, nur mit seiner Hilfe lässt sich zum Beispiel der Erwerbssituation der Bevölkerung umfassend darstellen. Alle Angaben hierzu werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geheim gehalten und ausschließlich für statistische Zwecke verwendet. Den Anforderungen des Datenschutzes wird in vollem Umfang Rechnung getragen.

Das Statistikamt Nord bittet alle zu befragenden Haushalte, die eingesetzten Erhebungsbeauftragten bereitwillig zu unterstützen. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht, gleichwohl kann diese wichtige Erhebung nur dann erfolgreich sein, wenn eine hinreichende Auskunftsbereitschaft der Bevölkerung vorhanden ist. Auf freiwillig zu beantwortende Fragekomplexe wird besonders hingewiesen.

Ansprechpartner:

Fritz Wormeck

Telefon: 0431 6895-9246

E-Mail: friedrich-karl.wormeck(at)statistik-nord(dot)de

Helmut de Mooy

Telefon: 0431 6895-9207

E-mail: helmut.demooy(at)statistik-nord(dot)de

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