Haushaltsbefragungen in Hamburg und Schleswig-Holstein

Statistik informiert ... Nr. 013/2011

Die 1,78 Mio. Einwohner Hamburgs leben in 981 000 Privathaushalten. Die
Hälfte der 880 000 Erwerbstätigen in der Hansestadt arbeiten im Bereich Dienstleistungen, ein weiteres Drittel im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr. 71 Prozent sind angestellt, während 14 Prozent der Erwerbstätigen selbstständig tätig sind.

Die 2,83 Mio. Schleswig-Holsteiner leben in 1,4 Mio. Privathaushalten zusammen. Fast jeder Zweite (48 Prozent) der 1,32 Mio. Erwerbstätigen Schleswig-Holsteins arbeitet im Bereich Dienstleistungen, fast drei von zehn (28 Prozent) im Bereich Handel, Gastgewerbe und Verkehr. 63 Prozent sind angestellt, während elf Prozent der Erwerbstätigen selbstständig tätig sind.

Dies sind einige Ergebnisse des Mikrozensus aus dem Jahr 2009. Der Mikrozensus wird jedes Jahr als Stichprobe bei einem Prozent der Bevölkerung in Deutschland durchgeführt. Die Auswahl der Stichprobe, die repräsentativ für die Bevölkerung in Deutschland ist, ist im Mikrozensusgesetz vorgegeben. Danach werden nach einem mathematischen Zufallsverfahren Gebäude ausgewählt. Auskunftspflichtig für vier aufeinander folgende Jahre sind die Haushalte in den ausgewählten Gebäuden. In Hamburg werden 9 000, in Schleswig-Holstein 14 000 Haushalte befragt, und zwar die Personen im jeweiligen Haushalt.

Aufgrund der zufälligen Auswahl der Haushalte kann es in geringem Umfang auch zu Doppelbefragungen kommen, denn in diesem Jahr findet neben dem Mikrozensus auch der Zensus – früher als Volkszählung bezeichnet – statt. Mikrozensus und Zensus verfolgen unterschiedliche Ziele. Im Gegensatz zum Zensus werden im Mikrozensus mehr und detailliertere Fragen gestellt, seine Ergebnisse können aber wegen der kleinen Stichprobe nur für Deutschland insgesamt, die Bundesländer, große Städte und Regionen ausgewiesen werden.

Im Zensus hingegen werden zum Stichtag 9. Mai 2011 alle Gebäude- und Wohnungseigentümer im Rahmen einer postalischen Gebäude- und Wohnungszählung sowie zehn Prozent der Bevölkerung im Rahmen einer Haushaltsstichprobe durch Erhebungsbeauftragte befragt. Daher liefert der Zensus auch Daten für kleine Städte sowie für Gemeinden. Während der Mikrozensus wichtige Informationen zu den jährlichen Veränderungen in Wirtschaft und Gesellschaft darstellt, liefert der Zensus Informationen über den aktuellen Gesamtbestand der Bevölkerung sowie der Gebäude und Wohnungen in Deutschland.

Die Befragungen im Rahmen des Mikrozensus, die gleichmäßig über alle Monate des Jahres verteilt werden, erfolgen ebenfalls grundsätzlich persönlich durch vom Statistikamt Nord ausgesuchte, verpflichtete und geschulte Erhebungsbeauftragte. Für die Interviews sind sie mit Laptops ausgestattet und können sich durch einen Ausweis des Statistikamts Nord legitimieren.

Der Erhebungsbeauftragte kündigt seinen Besuch im Vorfeld schriftlich an. Die Personen im Haushalt können aber auch den Fragebogen ohne Hilfe des Erhebungsbeauftragten selbst ausfüllen und direkt dem Statistikamt Nord zusenden oder ihre Angaben telefonisch übermitteln. Datenschutz und Geheimhaltung sind – wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik – umfassend gewährleistet.

Ansprechpartnerin:

Dr. Susanne Horz
Telefon: 0431 6895-9246
E-Mail: susanne.horz(at)statistik-nord(dot)de 

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