Steuereinnahmekraft pro Kopf um 9,4 Prozent gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 26/2019

Im Jahr 2017 hat die Steuereinnahmekraft pro Einwohnerin und Einwohner in Schleswig-Holstein 1 092 Euro betragen. Damit war der Wert um 9,4 Prozent höher als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Zu dieser Entwicklung trugen vor allem der Anstieg des Gewerbesteu­eraufkommens (plus 11,5 Prozent) und des Gemeindeanteils an der Ein­kommensteuer (plus 9,8 Prozent) bei. 

Auf der Ebene von Kreisen und kreisfreien Städten war die Steuereinnahmekraft pro Kopf in den Kreisen Pinneberg und Stormarn mit knapp 1 400 Euro am höchsten und im Kreis Plön mit unter 900 Euro am niedrigsten. Bei den Gemeinden hatten Norderfriedrichskoog und Büttel mit jeweils über 50 000 Euro die höchste Steuereinnahmekraft pro Kopf, gefolgt von Helgoland mit knapp 40 000 Euro.

Von den beim Realsteuervergleich berücksichtigten Steueraufkommen betrug der Anteil der Gewerbesteuer im Landesdurchschnitt 44,7 Prozent und der der Grundsteuern 13,2 Prozent. Auf die Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer entfielen 37,5 bzw. 4,6 Prozent. Eine der quantitativ bedeutendsten Einnahmequellen für die Gemeinden war somit die Gewerbesteuer. Die höchsten Gewerbesteueraufkommen wiesen die kreisfreien Städte sowie Norderstedt und Helgoland auf. Bei der Betrachtung pro Einwohner und Einwohnerin lagen – wie bei der Steuereinnahmekraft – die Gemeinden Helgoland, Norderfriedrichskoog und Büttel vorne.

Methodische Anmerkungen:
Die Steuereinnahmekraft beschreibt die wirtschaftliche bzw. finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinden. Sie wird auf Basis der Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer), der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie der abzuführenden Gewerbesteuerumlage berechnet. Um Vergleichbarkeit zu gewährleisten und eine Verzerrung durch unterschiedliche Hebesätze zu vermeiden, erfolgt die Berechnung anhand der landesdurchschnittlichen Hebesätze.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu Realsteueraufkommen, Hebesätzen und Steuereinnahmekraft finden Sie im Statistischen Bericht zum Realsteuerver­gleich (Externer Link).

 

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