Durchschnittliche jährliche Rentenleistung bei 15 200 Euro

Statistik informiert ... Nr. 120/2021

Im Jahr 2020 haben rund 789 000 Personen mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein Rentenleistun­gen erhalten. Dabei betrug die Summe der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Rentenleis­tungen zwölf Mrd. Euro. Die durchschnittliche jährliche Rentenleistung je Empfängerin und Empfänger lag mit gut 15 200 Euro drei Prozent unter dem Bundesdurchschnitt von fast 15 700 Euro, so das Statistikamt Nord. Im Vergleich zum Jahr 2019 stieg die durchschnittliche Rentenleistung in Schleswig-Holstein um 514 Euro bzw. drei Prozent.

Die höchsten Rentenleistungen je Empfängerin und Empfänger wurden mit fast 16 700 Euro im Kreis Stormarn bezogen, gefolgt vom Kreis Pinneberg mit knapp 16 400 Euro. In der kreisfreien Stadt Flensburg und im Kreis Nordfriesland waren die Rentenleistungen mit jeweils unter 14 200 bzw. 14 600 Euro pro Person dagegen am niedrigsten.

Die Unterschiede in der Höhe der Rentenleistungen nach Geschlecht waren größer als im Re­gionalvergleich. Die Pro-Kopf-Renten waren bei Frauen mit rund 13 700 Euro um etwa 3 400 Euro bzw. 20 Prozent niedriger als bei Männern.

98 Prozent der Rentenleistungsempfängerinnen und -empfänger bezogen Rentenleistungen, die der Besteuerung gemäß Kohortenprinzip unterlagen. Dieser Ansatz wird insbesondere bei Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Die nach dem Kohorten­prinzip versteuerten Rentenleistungen dominierten mit 90 Prozent auch die Gesamtsumme der Rentenleistungen.

Rentenleistungen, die dem Prinzip der Ertragswertbesteuerung bzw. der voll nachgelagerten Besteuerung unterlagen, erhielten 29 bzw. 13 Prozent der Rentenempfängerinnen und
‑empfänger. Nach diesen Besteuerungsansätzen werden insbesondere Rentenleistungen aus der privaten Rentenversicherung oder der betrieblichen Altersvorsorge besteuert. Der Ertrags­wertbesteuerung und der voll nachgelagerten Besteuerung unterlagen dabei insgesamt zehn Prozent der Rentenleistungen. Entsprechend war die Bedeutung solcher Rentenleistungen re­lativ gering.

Hinweise:
Die Angaben werden im Rahmen der jährlichen Statistik der Rentenbezugsmitteilungen erho­ben, die alle steuerpflichtigen Renten und sonstigen Leistungen nach § 22 Nr. 1 und 5 Einkom­mensteuergesetz erfasst. Neben der gesetzlichen Rente sind in der Statistik betriebliche und private Alterssicherungsleistungen enthalten. Eine Person kann mehrere Rentenleistungen be­ziehen, die unterschiedlichen Besteuerungsansätzen unterliegen.

Rentenleistungen aus dem Ausland, steuerfreie oder nicht steuerbare Rentenleistungen (z. B. Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung) sowie Beamtenpensionen und bestimmte Formen von Betriebsrenten, bei denen es sich steuerrechtlich um Einkünfte aus nichtselbst­ständiger Arbeit handelt, werden in der Statistik der Rentenbezugsmitteilungen nicht erhoben.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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