Ein Prozent mehr Hörgeschädigte

Statistik informiert ... Nr. 85/2016

Am Jahresende 2015 haben in Hamburg 5 424 Menschen gewohnt, die wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert waren. Das ist ein Prozent mehr als bei der letzten Erhebung zwei Jahre zuvor, so das Statistikamt Nord.

Bei 31 Prozent der Betroffenen war Taubheit der Grund der Schwerbehinderung. Zum Teil litten diese Menschen gleichzeitig an Störungen der Sprachentwicklung sowie an Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung. Auf Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) entfielen 69 Prozent.

54 Prozent der schwerbehinderten Hörgeschädigten waren mindestens 65 Jahre alt und 43 Prozent waren 18 bis unter 65 Jahre alt. Lediglich drei Prozent (184 Personen) waren minderjährig.

33 Prozent hatten den höchsten Grad der Behinderung von 100.

Die Schwerbehinderung war in 82 Prozent der Fälle auf eine allgemeine Krankheit zurückzuführen. Der Anteil der angeborenen Behinderungen lag bei 14 Prozent.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.

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