Zahl der Hörgeschädigten um drei Prozent gestiegen

Statistik informiert ... Nr. 86/2016

Am Jahresende 2015 waren in Schleswig-Holstein 8 528 Menschen wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert. Das ist ein Zuwachs um gut drei Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2013, so das Statistikamt Nord.

Bei 17 Prozent der Betroffenen war Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprachentwicklung und Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung) die schwerste Behinderung. Bei 83 Prozent war Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen) die schwerste Behinderung.

Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 62 Prozent 18 bis unter 65 Jahre und 36 Prozent mindestens 65 Jahre alt.

Gut ein Fünftel der schwerbehinderten Menschen (21 Prozent) wies den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.

Die Behinderungen aufgrund von Taubheit oder Schwerhörigkeit waren in 79 Prozent der Fälle durch eine allgemeine Krankheit und bei sieben Prozent durch eine angeborene Behinderung bedingt.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.

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