Mehr Hörgeschädigte

Statistik informiert … Nr. 107/2026

Am Jahresende 2025 haben in Schleswig-Holstein 9 274 Menschen gelebt, die wegen Taubheit oder Schwerhörigkeit schwerbehindert waren. Das ist ein Anstieg um 2,3 Prozent gegenüber der letzten Erhebung 2023, so das Statistikamt Nord.

Bei 20 Prozent der Betroffenen war Taubheit (auch in Kombination mit Störungen der Sprachentwicklung und entsprechenden Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung) die schwerste Behinderung. Bei den übrigen 80 Prozent war es Schwerhörigkeit (auch kombiniert mit Gleichgewichtsstörungen).

Von allen schwerbehinderten Hörgeschädigten waren 65 Prozent mindestens 65 Jahre und weitere 32 Prozent 18 bis unter 65 Jahre alt. Minderjährige stellten drei Prozent der schwerbehinderten Menschen (244 Personen).

22 Prozent der Betroffenen wiesen den höchsten Grad der Behinderung von 100 auf.

Hinweise:
Der Grad der Behinderung ist ein Maß für die Schwere der Behinderung; je höher der Wert, desto größer sind die Beeinträchtigungen. In der Schwerbehindertenstatistik werden alle Personen erfasst, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben und im Besitz eines gültigen Schwerbehindertenausweises sind. Die Zuordnung zur Behinderungsart erfolgt anhand der schwersten Behinderung.
 

Fachlicher Kontakt:
Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle(at)statistik-nord(dot)de
Mastodon: @StatistikamtNord@norden.social (Externer Link)
Bluesky: @statistiknord.bsky.social (Externer Link) 
LinkedIn: Statistikamt Nord (Externer Link)
 

Dokument herunterladen