Unterschiedliche Ausländeranteile in den Straftatengruppen

Statistik informiert ... Nr. 64/2014

Im Jahr 2012 haben die Strafgerichte in Hamburg 6 228 Personen verurteilt, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besaßen, das entspricht 33 Prozent aller schuldig Gesprochen. Beim Ausländeranteil zeigten sich dabei hinsichtlich der begangenen Straftaten deutliche Unterschiede, so das Statistikamt Nord.

Bei Schuldsprüchen aufgrund des Aufenthaltsgesetzes lag der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer bei 97 Prozent. Für Sexualdelikte errechnet sich eine Quote von 48 Prozent und für Urkundenfälschung von 46 Prozent. Unter den wegen Raubes und Erpressung Verurteilten befanden sich 43 Prozent Nichtdeutsche, bei Diebstahl und Unterschlagung waren es 41 Prozent. Vergleichsweise gering war der Ausländeranteil bei gemeingefährlichen Straftaten und bei Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (jeweils 25 Prozent). Gleiches gilt für die Straftatengruppen Widerstand gegen die Staatsgewalt (24 Prozent) und Sachbeschädigung (22 Prozent).

Während der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer unter den Verurteilten, die zum Zeitpunkt der Tat 30 bis unter 40 Jahre alt waren, bei 42 Prozent lag, belief sich die Quote bei den 60-Jährigen und Älteren nur auf 18 Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahr sank die Zahl der verurteilten ausländischen Staatsangehörigen um 3,5 Prozent. Ihr Anteil an allen Verurteilten stieg dagegen von 32 auf 33 Prozent.

Hinweis:
In der Strafverfolgungsstatistik sind Ausländerinnen und Ausländer Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Verurteilte, die sowohl die deutsche wie auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, wurden als deutsche Verurteilte gezählt. Die verschiedenen Straftaten wurden zu Straftatengruppen zusammengefasst. Die Zuordnung zu einer solchen Gruppe erfolgt anhand der Straftat mit der höchsten Strafe. Hier ausgewiesen sind Straftatengruppen mit mindestens 100 Verurteilten (Deutsche und Ausländer zusammen).

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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