Deutlich mehr Verurteilte in Hamburg, leichter Rückgang in Schleswig-Holstein

Statistik informiert ... Nr. 133/2006

Im Jahr 2005 wurden von den Hamburger Strafgerichten insgesamt 25 084 Personen wegen begangener Straftaten verurteilt, das ist die höchste Zahl seit zehn Jahren. Gegenüber dem Vorjahr ergibt eine Zunahme um 19 Prozent.

Wie das Statistikamt Nord mitteilt, befanden sich unter den schuldig gesprochenen Personen 4 371 Frauen (17 Prozent), 1 115 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (vier Prozent) sowie 1 696 Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren (sieben Prozent). 31 Prozent aller Verurteilten (7 757 Personen) waren Ausländerinnen oder Ausländer, und mehr als die Hälfte der Schuldsprüche (13 233) richtete sich gegen Vorbestrafte.

Rund ein Viertel aller Verurteilungen (6 256 Fälle) entfielen auf die Hauptdeliktgruppe „andere Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte“, dazu rechnen vor allem Betrug, Schwarzfahren und Urkundenfälschung. Straftaten im Straßenverkehr (4 703 Fälle) sowie Diebstahl und Unterschlagung (4 621 Fälle) schlugen mit 19 bzw.18 Prozent zu Buche. Mit anderen Straftaten gegen die Person (schwerpunktmäßig Körperverletzung und Beleidigung) sowie mit Verstößen gegen Bundes- und Landesgesetze (hauptsächlich Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, das Ausländergesetz und die Abgabenordnung) wurden jeweils rund 16 Prozent aller Verurteilungen begründet.

Von deutlich geringerer quantitativer Bedeutung waren Schuldsprüche wegen Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (795 Fälle), wegen Raubes oder Erpressung (539), wegen Sexualdelikte (192) und gemeingefährlicher Straftaten (148).

Die Verurteilungen erfolgten zu 90 Prozent nach dem allgemeinen Strafrecht („Erwachsenenstrafrecht“) und zu zehn Prozent der Fälle nach dem Jugendstrafrecht, das nach dem Grundsatz: „Erziehung vor Strafe“ verfährt. Dies betraf neben den Jugendlichen auch die Mehrzahl der Heranwachsenden. Von allen Schuldsprüchen gegen 18- bis unter 21-jährige sind 85 Prozent (1 442 Fälle) auf Grund der Bestimmungen des Jugendstrafrechtes ergangen.

Im Jahre 2005 endeten bei weitem nicht alle Strafprozesse auch mit einer Verurteilung der Angeklagten. Von allen 34 330 abgeurteilten Personen wurden lediglich 73 Prozent (25 084 Männer und Frauen) für schuldig befunden. In 1 161 Fällen sprachen die Strafgerichte die Angeklagte frei.

In Schleswig-Holstein lag die Zahl der strafrechtlich Verurteilten im Jahre 2005 bei 22 119. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Abnahme um knapp sechs Prozent.

Unter den schuldig Gesprochenen waren 3 617 Frauen (16 Prozent), 1 556 Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren (sieben Prozent) sowie 1 724 Heranwachsende im zwischen 18 und 21 Jahren (acht Prozent). 14 Prozent aller Verurteilten (3 006 Personen) waren Ausländerinnen und Ausländer, und gut die Hälfte der Schuldsprüche (11 162 Personen) richtete sich gegen Vorbestrafte.

Die meisten Verurteilungen (6 164 Fälle oder 28 Prozent der Gesamtzahl) ergingen im Land zwischen den Meeren aufgrund von Straftaten im Straßenverkehr. Wegen Diebstahls und Unterschlagung wurden 22 Prozent (4 761 Personen), wegen anderer Vermögens-, Eigentums- und Urkundendelikte  21 Prozent (4 663 Männer und Frauen) schuldig gesprochen. Auf die Hauptdeliktgruppe „andere Straftaten gegen die Person“ entfielen 13 Prozent (2 906 Straftäterinnen und Straftäter) und auf Straftaten nach anderen Bundes- und Landesgesetzen neun Prozent aller Verurteilungen (1 958 Personen). Deutlich geringere Zahlen ergeben sich bei Straftaten gegen den Staat und die öffentliche Ordnung (667 Verurteilte), bei gemeingefährlichen Straftaten (413), bei Sexualdelikten (300) sowie bei Raub und Erpressung (287).

Die Schuldsprüche ergingen zu 86 Prozent (19 056 Fälle) nach dem allgemeinen Strafrecht („Erwachsenenstrafrecht“). Das Jugendstrafrecht wurde in 14 Prozent der Fälle (3 063 Personen) angewendet. Davon war neben den Jugendlichen auch die Mehrzahl der Heranwachsenden betroffen. 87 Prozent aller Verurteilungen von 18- bis unter 21-Jährigen (1 507 Personen) erfolgten nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts.

Im Jahre 2005 führten im nördlichsten Bundesland längst nicht alle Strafprozesse auch zu einer Verurteilung der Angeklagten. Von allen 27 309 abgeurteilten Personen wurden 81 Prozent (22 119 Männer und Frauen) schuldig gesprochen. In 722 Fällen erkannten die Strafgerichte auf Freispruch.

Bei der Zuordnung der Verurteilungen zu Deliktgruppen ist zu beachten, dass im Falle der Verletzung mehrerer Strafvorschriften nur diejenige statistisch erfasst wird, die mit der schwersten Strafe bedroht ist.

Ansprechpartner:

Thorsten Erdmann
Telefon: 040 42831-1757
E-Mail: thorsten.erdmann(at)statistik-nord(dot)de

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