Knapp 14 Prozent aller Verurteilten Ausländerinnen und Ausländer

Statistik informiert ... Nr. 65/2014

Im Jahr 2012 sind in Schleswig-Holstein 2 477 Ausländerinnen und Ausländer von den Strafgerichten verurteilt worden. Damit besaß fast jeder siebte Verurteilte (knapp 14 Prozent aller schuldig Gesprochenen) nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, so das Statistikamt Nord.

Der Anteil der Ausländerinnen und Ausländer war bei den 30- bis unter 40-jährigen Verurteilten mit 20 Prozent am höchsten. Unter den Straftäterinnen und Straftätern, die zum Zeitpunkt der Tat 60 Jahre oder älter waren, befanden sich dagegen nur acht Prozent Nichtdeutsche.

Bezüglich der begangenen Straftaten wurden überdurchschnittliche Ausländerquoten bei Begünstigung und Hehlerei (24 Prozent), bei Verstößen gegen das Straßenverkehrsgesetz (19 Prozent) und bei Diebstahl und Unterschlagung (18 Prozent) registriert. Demgegenüber waren unter den wegen Betruges oder Untreue sowie wegen Beleidigung Verurteilten jeweils nur zehn Prozent ohne deutschen Pass. Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt betrug die Ausländerquote acht Prozent und bei Sachbeschädigung sieben Prozent.

Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der ausländischen Verurteilten um 3,4 Prozent. Ihr Anteil an allen schuldig gesprochenen Personen stieg von 13 auf fast 14 Prozent.

Hinweis:
In der Strafverfolgungsstatistik sind Ausländerinnen und Ausländer Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Verurteilte, die sowohl die deutsche wie auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, wurden als deutsche Verurteilte gezählt. Die verschiedenen Straftaten wurden zu Straftatengruppen zusammengefasst. Die Zuordnung zu einer solchen Gruppe erfolgt anhand der Straftat mit der höchsten Strafe. Hier ausgewiesen sind Straftatengruppen mit mindestens 100 Verurteilten (Deutsche und Ausländer zusammen).

Tabelle: siehe PDF-Dokument

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