Anzahl der Unternehmensinsolvenzen übertrifft das Vor-Corona-Niveau
Statistik informiert … Nr. 31/2025
Für das Jahr 2024 hat das Insolvenzgericht Hamburg 849 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Damit stieg die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen zum zweiten Mal in Folge um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Die Fallzahl war erstmals wieder höher als direkt vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019 (746 Fälle). Auch im langfristigen Vergleich liegt die Fallzahl auf einem hohen Niveau: Seit 1999 wurden nur für fünf Jahre mehr Unternehmensinsolvenzen gemeldet als für 2024.
Mindestens 4 199 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen, sieben Prozent mehr als 2023. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber den insolventen Unternehmen waren 2024 jedoch mit 736 Mio. Euro um 14 Prozent geringer als im Vorjahr. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Unternehmen seinen Gläubigerinnen und Gläubigern fast 867 000 Euro. Im Jahr 2023 lag dieser Wert bei 1,27 Mio. Euro.
Im Vergleich zur Anzahl der Unternehmen in den jeweiligen Branchen war der Wirtschaftsabschnitt „Gastgewerbe“ am häufigsten von Insolvenzen betroffen: In dieser Branche gab es 189 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen. Im Baugewerbe war die Insolvenzhäufigkeit mit einer Quote von 180 ähnlich hoch. In der absoluten Betrachtung war die Fallzahl mit 158 insolventen Unternehmen im Wirtschaftsabschnitt „Handel (einschließlich Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen)“ am höchsten.
Am stärksten nahmen die Insolvenzfälle im Wirtschaftsabschnitt „Grundstücks- und Wohnungswesen“ zu. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 150 Prozent auf insgesamt 65 Unternehmensinsolvenzen. Im Vergleich zum Zehn-Jahres-Durchschnitt von 2014 bis 2023 hat sich die Fallzahl sogar mehr als verdreifacht.
Hinweise:
Für die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren melden die Insolvenzgerichte Insolvenzanträge, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.
Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2022 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten.
Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des (Externer Link) zur Verfügung.
Tabelle: siehe PDF-Dokument
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