Anzahl der Unternehmensinsolvenzen übertrifft das Vor-Corona-Niveau

Statistik informiert … Nr. 31/2025

Für das Jahr 2024 hat das Insolvenzgericht Hamburg 849 entschiedene Anträge auf Unterneh­mensinsolvenz gemeldet. Damit stieg die Anzahl von Unternehmensinsolvenzen zum zweiten Mal in Folge um 25 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Die Fallzahl war erstmals wieder höher als direkt vor der COVID-19-Pandemie im Jahr 2019 (746 Fälle). Auch im langfristigen Vergleich liegt die Fallzahl auf einem hohen Niveau: Seit 1999 wurden nur für fünf Jahre mehr Unternehmensinsolvenzen gemeldet als für 2024.

Mindestens 4 199 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmens­insolvenz betroffen, sieben Prozent mehr als 2023. Die voraussichtlichen Forderungen gegen­über den insolventen Unternehmen waren 2024 jedoch mit 736 Mio. Euro um 14 Prozent geringer als im Vorjahr. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Unternehmen seinen Gläu­bigerinnen und Gläubigern fast 867 000 Euro. Im Jahr 2023 lag dieser Wert bei 1,27 Mio. Euro.

Im Vergleich zur Anzahl der Unternehmen in den jeweiligen Branchen war der Wirtschaftsab­schnitt „Gastgewerbe“ am häufigsten von Insolvenzen betroffen: In dieser Branche gab es 189 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen. Im Baugewerbe war die Insolvenzhäufigkeit mit ei­ner Quote von 180 ähnlich hoch. In der absoluten Betrachtung war die Fallzahl mit 158 insol­venten Unternehmen im Wirtschaftsabschnitt „Handel (einschließlich Instandhaltung und Repa­ratur von Kraftfahrzeugen)“ am höchsten.

Am stärksten nahmen die Insolvenzfälle im Wirtschaftsabschnitt „Grundstücks- und Wohnungs­wesen“ zu. Gegenüber dem Vorjahr stiegen sie um 150 Prozent auf insgesamt 65 Unterneh­mensinsolvenzen. Im Vergleich zum Zehn-Jahres-Durchschnitt von 2014 bis 2023 hat sich die Fallzahl sogar mehr als verdreifacht. 

Hinweise:
Für die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren melden die Insolvenzgerichte Insolvenzan­träge, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Ver­fahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2022 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, deren Geschäftsleitungen ihren Sitz in Hamburg hatten und die im Berichtszeit­raum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro er­brachten.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenz­verfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

Tabelle: siehe PDF-Dokument

 

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