Anzahl der Unternehmensinsolvenzen auf hohem Niveau

Statistik informiert … Nr. 30/2026

Für das Jahr 2025 hat das Insolvenzgericht Hamburg 869 entschiedene Anträge auf Unternehmensinsolvenz gemeldet. Damit liegt die Fallzahl wie schon im Vorjahr auf einem hohen Niveau: Seit 1999 wurden nur für fünf Jahre mehr Unternehmensinsolvenzen gemeldet als für 2025, so das Statistikamt Nord. Im Vergleich zu 2024 erhöhte sich die Anzahl der Unternehmensinsolvenzen um 2,4 Prozent.

Mindestens 5 267 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer waren direkt von einer Unternehmensinsolvenz betroffen. Das sind 25 Prozent mehr als 2024. Die voraussichtlichen Forderungen gegenüber den insolventen Unternehmen waren mit 1,4 Mrd. Euro um 90 Prozent höher als im Jahr zuvor. Im Durchschnitt schuldete ein insolventes Unternehmen seinen Gläubigerinnen und Gläubigern 1,6 Mio. Euro. Im Jahr 2024 lag dieser Wert bei 867 200 Euro.

Im Vergleich zur Anzahl der Unternehmen in den jeweiligen Branchen war der Wirtschaftsabschnitt „Gastgewerbe“ am häufigsten von Insolvenzen betroffen: In dieser Branche gab es 222 Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen. Auch im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ lag die Quote über 200. Zum Vergleich: Hamburgweit betrug die Quote 98. In der absoluten Betrachtung war die Fallzahl mit 123 insolventen Unternehmen im Wirtschaftsabschnitt „Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen“ am höchsten.

Hinweise:
Für die Statistik über beantragte Insolvenzverfahren melden die Insolvenzgerichte Insolvenzanträge, zu denen im Berichtszeitraum eine Entscheidung getroffen wurde. Bei komplexeren Verfahren kann ein längerer Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und der Entscheidung liegen.

Die Angaben zu den Insolvenzen pro 10 000 Unternehmen wurden mit Hilfe der Ergebnisse der Umsatzsteuerstatistik (Voranmeldungen) für das Jahr 2023 ermittelt. Diese Statistik erfasst alle Unternehmen, die im Berichtszeitraum einen steuerbaren Umsatz aus Lieferungen und Leistungen von über 22 000 Euro erbrachten und eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgaben. Die räumliche Zuordnung erfolgt auf Basis des Sitzes der Geschäftsleitung.

Weitere methodische Erläuterungen sowie detailliertere Ergebnisse zu beantragten Insolvenzverfahren stehen auf den Internetseiten des Statistikamtes Nord (Externer Link) zur Verfügung.

Tabelle und Grafik: siehe PDF-Dokument

 

Fachlicher Kontakt:
Dr. Egle Tafenau
Telefon: 0431 6895-9146
E-Mail: egle.tafenau(at)statistik-nord(dot)de


Pressestelle:
Alice Mannigel
Telefon: 040 42831-1847
E-Mail: pressestelle(at)statistik-nord(dot)de
Mastodon: @StatistikamtNord@norden.social (Externer Link)
Bluesky: @statistiknord.bsky.social (Externer Link) 
LinkedIn: Statistikamt Nord (Externer Link)

Dokument herunterladen